Fünf Geschwister der ermordeten Arzu Ö. sind bereits im Gefängnis. Nun wird dem Vater der Kurdin Anstiftung zum Mord vorgeworfen.

Detmold. Der Vater der getöteten Kurdin Arzu Ö. aus Detmold muss sich wegen Anstiftung zum Mord vor Gericht verantworten. Der Prozess beginnt am 28. Januar, teilte das Landgericht Detmold am Freitag mit. Eine Anklage gegen die Mutter der 18-jährigen Arzu wegen Körperverletzung durch Unterlassen lehnte das Gericht ab. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein.

Am 16. Mai hatte das Landgericht fünf Geschwister Arzus verurteilt. Sie hatten eingeräumt, Arzu in der Nacht zum 1. November 2011 aus der Wohnung ihres Freundes in Detmold entführt zu haben. Erst Mitte Januar wurde die Leiche der 18-Jährigen am Rand eines Golfplatzes bei Großensee in Schleswig-Holstein gefunden. Ihr Bruder Osman, der die tödlichen Schüsse gestanden hatte, wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Hintergrund der Tat war offenbar die unerwünschte Beziehung Arzus zu einem deutschen Bäckergesellen. Arzus Familie gehört der Glaubensgemeinschaft der Jesiden an. Jesiden dürfen keine Beziehungen außerhalb der Gemeinschaft haben. Zudem hatte Arzu den Vater angezeigt, nachdem der sie zusammen mit Osman verprügelt und eingesperrt hatte. Arzu flüchtete ins Frauenhaus und hielt an dem Verhältnis fest.

In der Anklage heißt es, die Familie habe zwei Monate lang aufwendig nach Arzu gesucht. Dann soll der Vater Fendi Ö. seine erwachsenen Kinder „aufgefordert haben, Arzu zu töten, um auf diese Weise den durch Arzus Verhalten in der jesidischen Öffentlichkeit vermeintlich erlittenen Ehr- und Gesichtsverlust wiedergutmachen zu können“.

Die Mutter habe es unterlassen, ihrer Tochter Arzu zu Hilfe zu kommen, schrieb die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, die nun vom Landgericht abgelehnt wurde. Zur Begründung hieß es, „eine Verurteilung wegen Körperverletzung durch Unterlassen sei nicht hinreichend wahrscheinlich, da die Angeschuldigte Adle Ö. mit Rücksicht auf den kulturellen Hintergrund der Familie nach ihrem Status und ihrer Stellung keine reale Möglichkeit gehabt habe, ihren Ehemann und den gemeinsamen Sohn von der Misshandlung der Arzu abzuhalten“. Über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss muss jetzt das Oberlandesgericht Hamm entscheiden.