10.10.12

Hordorf-Prozess

Nebenkläger: Lokführer könnte telefoniert haben

Wieso hat der Lokführer zwei Haltesignale nicht gesehen? Ein Nebenkläger vermutet bei ihm eine größere Schuld als bislang angenommen.

Foto: DAPD
Prozess um Zugunglueck von Hordorf
Der wegen fahrlässiger Tötung in zehn Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 22 Fällen sowie Gefährdung des Bahnverkehrs angeklagte Lokführer Titus S. vor Gericht

Hordorf/Magdeburg. Das Zugunglück in der Magdeburger Börde im Januar 2011 könnte aus Sicht eines Nebenklägers dadurch verursacht worden sein, dass der angeklagte Lokführer mit seinem privaten Handy telefoniert hat. Das gehe aus den Akten hervor, sei von der Staatsanwaltschaft aber nicht weiter ermittelt worden, sagte der Nebenklagevertreter am Mittwoch vor dem Landgericht Magdeburg. Er beantragte, dass das Gericht einen rechtlichen Hinweis erteilt, dass der Angeklagte auch wegen Totschlags verurteilt werden könnte. Die Staatsanwaltschaft wies das als "völlig abwegig" zurück. Der Verteidiger sagte, es sei ausreichend ermittelt worden.

Der 41 Jahre alte Lokführer eines Güterzugs soll zwei Haltesignale übersehen und dadurch das Unglück ausgelöst haben. Er muss sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten. In dem Prozess vertreten elf Anwälte 18 Nebenkläger, das sind Hinterbliebene oder Menschen, die selbst verletzt worden sind.

Ende Januar 2011 war der Güterzug nahe Hordorf in der Börde auf eingleisiger Strecke mit einem Personenzug zusammengestoßen. Bei dem Unglück starben 10 Menschen, 23 wurden verletzt. Der Lokführer hatte zum Prozessauftakt am Montag gesagt, er wisse nicht, warum er die Haltesignale nicht wahrgenommen habe.

Der 46 Jahre alte Fahrdienstleiter, der am Unglückstag die Weichen in Hordorf stellte, berichtete vor Gericht, wie er kurz vor dem Zusammenstoß noch einen Nothalt der Züge per Funk angewiesen hatte. Dann sei alles sehr schnell gegangen. Der Güterzug hätte warten müssen, um den Personenzug durchzulassen. Zunächst habe er den Güterzug gehört, ihn dann im Nebel gesehen. "Das kann doch gar nicht sein", habe er noch gedacht.

Im Prozess spielte auch der Verdacht eine Rolle, der Lokführer könnte in der zweiten Lok gewesen sein und nicht in der ersten, die den Güterzug zog. Polizeibeamte, die gleich nach dem Unglück in Hordorf waren, berichteten, dass an der zweiten Lok, die den Güterzug gezogen hatte, Papiere lagen. Schon vor Ort sei das Gerücht umgegangen, der Lokführer sei auf dieser zweiten Lok gewesen. Allerdings sagte der Polizist, eine Tür der Lok sei verschlossen gewesen, eine weitere augenscheinlich. Beide Loks, die den Güterzug zogen, waren durch den Aufprall rund 100 Meter voneinander getrennt worden.

Der Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen lassen. Darin hieß es, er wolle sich nicht mehr zu dem Vorfall äußern.

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