Wegen sexuellen Missbrauchs ist der 19-Jährige zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er will in Revision gehen, doch das kann dauern.

Istanbul. Nach dem Schuldspruch gegen Marco Weiss im türkischen Antalya herrscht bei ihm, seiner Familie und seinen Anwälten Katerstimmung. Mit der Bewährungsstrafe von zwei Jahren und gut zwei Monaten für sexuellen Missbrauch der damals 13-jährigen Britin Charlotte im Türkeiurlaub 2007 ist für den 19-Jährigen nur der erste Abschnitt eines bereits mehr als zwei Jahre andauernden Gerichtsmarathons zu Ende gegangen.

Der längste Weg könnte noch bevorstehen: In welchem Zeitraum der türkische Kassationshof in Ankara, die zweite und letzte Instanz in türkischen Strafverfahren, über die von beiden Seiten angekündigte Revision entscheiden wird, ist ungewiss. Die türkische Justiz ist chronisch überlastet. Die Gerichte sind derart beansprucht, dass es im Schnitt zwei Jahre bis zu einem Urteil dauert. Ein Richter hat bis zu 1000 Verfahren zu bearbeiten.

Das Schwurgericht von Antalya blieb mit seinem Urteil unter der Forderung der Anklage, die acht Jahre Haft wegen Vergewaltigung beantragt hatte. Es wies aber auch die Forderung der Marco-Verteidiger nach Freispruch zurück. Der heute 19-jährige Marco Weiss soll während eines Urlaubs in der Türkei im April 2007 die damals 13-jährige Charlotte aus Großbritannien in einem Hotelzimmer sexuell missbraucht haben. Der Uelzener Teenager beteuerte stets seine Unschuld.

Das Gericht befand den Deutschen am Mittwoch jedoch des sexuellen Kindesmissbrauchs für schuldig. Die Dauer der Bewährungsfrist wurde auf zwei Jahre und sechs Monate festgelegt. Wenn er während dieser Frist in der Türkei erneut straffällig wird, tritt die Strafe von zwei Jahren, zwei Monaten und 20 Tagen in Kraft.

Der Fall des jungen Deutschen hatte in der Bundesrepublik für viel Aufregung gesorgt und teilweise sogar die deutsch-türkischen Beziehungen belastet. Marco Weiss hatte acht Monate in türkischer Untersuchungshaft verbracht, bevor er im Dezember 2007 nach Deutschland zurückkehren durfte. Er ist seitdem nicht mehr in die Türkei gekommen. Anwalt Ersoy sagte der Nachrichtenagentur AFP, nach dem Urteil könne sein Mandant wieder in die Türkei reisen, ohne eine Festnahme befürchten zu müssen.

Marcos Verteidiger hatten bereits vor der Verhandlung angekündigt, jedes Urteil außer einem Freispruch anzufechten.

Der Anwalt von Charlotte, zeigte sich nach dem Urteil größtenteils zufrieden. Das Gericht habe mit seinem Urteil die Position der Anklage übernommen, dass sich Marco an dem Mädchen vergangen habe, sagte er. Aus seiner Sicht sei die Strafe jedoch zu niedrig ausgefallen. Nach Rücksprache mit Charlottes Familie werde deshalb möglicherweise auch er Einspruch beim Berufungsgericht einlegen, sagte Aycan.