Der Europäische Gerichtshof gibt dem Kindermörder Magnus Gäfgen mit seiner Klage gegen Folterandrohung teilweise Recht.

Hamburg. Es ist ein Fall, der nach wie vor die Menschen bewegt: 2002 hat der damals 27-jährige Magnus Gäfgen den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Dafür verbüßt der ehemalige Jura-Student Gäfgen im hessischen Schwalmstadt eine lebenslange Haftstrafe. Bei der Suche nach dem entführten Jungen drohten Polizeibeamte Gäfgen mit Folter, sollte er das Versteck des Kindes nicht preisgeben. Die Beamten glaubten seinerzeit, der entführte Junge sei noch am Leben, obwohl er längst tot war. Gäfgen reichte daraufhin beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Folterbeschwerde gegen Deutschland ein und erreichte jetzt einen Teilerfolg. Mit der Gewaltandrohung habe Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen, befanden nun die Richter. Neu aufgerollt muss der Fall allerdings nicht. Das Gericht vertrat zwar die Ansicht, dass im Fall Gäfgen eine „unmenschliche Behandlung“ vorliege. Diese habe aber keinen Einfluss auf Urteil und Strafmaß gehabt, so die Richter.