Weil er „ein gestörtes Verhältnis zur Polizei“ habe, wurde im Winnenden-Prozess dem Befangenheitsantrag gegen einen Schöffen stattgegeben.

Stuttgart. Das Landgericht Stuttgart hat im Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen einen der beiden Schöffen wegen Befangenheit abgelehnt. Die Verhandlung wird mit einem Ersatz-Laienrichter fortgesetzt. Was sich der Schöffe geleistet habe, gehe „über die Grenzen des Tolerierbaren weit hinaus“, sagte der Vorsitzende Richter Reiner Skujat am Dienstag. Er bescheinigte dem Laienrichter „ein gestörtes Verhältnis zur Polizei“.

Der 59-Jährige Schöffe war vor rund zwei Wochen – in der Nacht vor dem Letzten Prozesstag - von der Polizei sturzbetrunken und schlafend in der Stuttgarter Innenstadt aufgegriffen worden. Laut Skujat stellte er sich dabei gleich als Schöffe im Winnenden-Prozess vor und warnte die Polizisten: Sie müssten aufpassen, dass sie das, was sie mit ihm tun, nicht einmal bereuen würden.

Darüber hinaus habe er diverse Unterlagen aus dem Prozess dabei gehabt, etwa die Anklageschrift und handschriftliche Aufzeichnungen. Später habe er die Polizisten zudem als „Idioten“ und „Scheißkerle“ beschimpft. Zwar wolle er sich für seine Tat entschuldigen, so Skujat, dennoch sei das Misstrauen gegen ihn begründet. Es sei nicht mehr gewährleistet, dass er unparteilich werte.

Der Vater des Amokläufers Tim K. muss sich seit Mitte September vor Gericht verantworten, weil er seinem Sohn Zugriff auf eine erlaubnispflichtige Schusswaffe sowie Munition ermöglicht hat. Der Schüler hatte am 11. März 2009 bei einem Amoklauf in Winnenden und seiner anschließenden Flucht in Wendlingen 15 Menschen und anschließend sich selbst getötet. Die Tatwaffe hatte er aus dem Schlafzimmer der Eltern entwendet.