Polizeigewerkschaft, der Schützenbund und das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden vertreten unterschiedliche Ansichten zum Waffengesetz.

Lörrach/Berlin. Nach dem Amoklauf von Lörrach mit vier Toten ist erneut eine Debatte um das Waffenrecht entbrannt. Polizei und FDP lehnen eine Verschärfung jedoch ab. „Wir müssen erst mal die Novellierung, die wir nach Winnenden haben, in die Praxis umsetzen“, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, am Dienstag im ZDF-Morgenmagazin. Die Kommunen könnten schon jetzt die sichere Aufbewahrung von Waffen kontrollieren - unabhängig davon, ob ein Verdacht besteht. Doch dies scheitere vielerorts am mangelnden Personal.

Nach Angaben des Deutschen Schützenbundes war die Amokläuferin bereits 1996 aus dem Schützenverein ausgetreten, hatte ihre Waffe aber behalten. „Dies wäre heute so nicht mehr möglich“, sagte der Verbandssprecher Birger Tiemann. Das geltende Recht hätte den Amoklauf verhindern können.

Seit 2003 müsse ein Schützenverein jeden Austritt der kommunalen Behörde melden. Diese prüfe dann, ob der Ausgetretene weiterhin ein berechtigtes „Bedürfnis“ habe, eine Waffe zu besitzen. Wenn ein Sportschütze nicht mehr regelmäßig im Verein schieße, müsse ihm die Waffe jetzt in der Regel abgenommen werden. „Natürlich werden jetzt Generalverdächtigungen über die ganzen Schützen ausgebreitet.“ Aber die Schützenvereine seien an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden: „Wir haben in Deutschland schon mit eines der strengsten Waffengesetze der Welt.“

Die Fraktionschefin der FDP im Bundestag, Birgit Homburger, mahnte striktere Kontrollen von Waffenbesitzern an. „Die Aufbewahrungsvorschriften müssen stärker überprüft werden“, sagte sie am Dienstag in Stuttgart. Eine generelle Verschärfung des Waffenrechts lehnte Homburger ab. Sie glaube nicht, dass es eine Debatte um das Waffenrecht brauche. Der Amoklauf zeige, dass es absolute Sicherheit nicht geben könne.

+++ Das Waffenrecht in Deutschland +++

Die Hinterbliebenen des Amoklaufs von Winnenden forderten dagegen eine erneute Verschärfung. „Man muss die Waffen aus den Privathaushalten verbannen“, sagte Hardy Schober, Mitbegründer des Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden. „Die Amokläuferin in Lörrach war eine Sportschützin und war aus dem Schützenverein ausgetreten. Warum musste sie die Waffen nicht abgeben? Zumal sie psychisch labil war.“ Nichts spreche dagegen „Waffen zentral und gut gesichert aufzubewahren.“

Bei der Bluttat am Sonntagabend in Lörrach hatte eine 41-jährige Frau ihren Mann erschossen. Sie ist vermutlich auch für den Tod ihres fünf Jahre alten gemeinsamen Sohnes verantwortlich. Die beiden Leichen wurden in ihrer Wohnung gefunden. Danach stürmte sie in ein benachbartes Krankenhaus, tötete dort einen Pfleger und wurde kurz darauf von der Polizei erschossen.

+++ Fakten zur Amokläuferin aus Lörrach +++

Die Obduktion der Leichen soll Aufschluss über den genauen Ablauf der Tat geben. Im Laufe des Tages werde mit den Ergebnissen gerechnet, sagte am Dienstag ein Sprecher der Polizei. Die Spurensicherung an den Tatorten sei abgeschlossen, ebenso die Befragung von Zeugen.

In Winnenden - ebenfalls Baden-Württemberg - hatte ein Jugendlicher im März vergangenen Jahres mit der Waffe seines Vaters, eines Sportschützen, 15 Menschen und sich selbst erschossen. Anschließend war das Waffenrecht verschärft worden. Vor dem Landgericht Stuttgart wurde am Dienstag der Prozess gegen Vater des Amokläufers von Winnenden fortgesetzt. Der Sportschütze wird beschuldigt, die Tatwaffe im unverschlossenen Schlafzimmerschrank aufbewahrt und damit gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben.