Jörg Kachelmann muss sich vom 6. September an vor Gericht verantworten. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Fall:

Mannheim. Er saß mehr als vier Monate in Untersuchungshaft. Einen Tag nach seiner Entlassung gab Jörg Kachelmann sein erstes Interview. "Ich bin natürlich sehr erleichtert", sagte der TV-Wettermoderator. "Dieser Albtraum ist für mich aber noch nicht zu Ende." Er wünsche sich, "dass sich meine Unschuld in sämtlichen Gremien der deutschen Justiz durchsetzt". Er werde sich am 6. September dem Vergewaltigungsprozess in Mannheim stellen. "Denn ich habe keinen Grund, vor irgendetwas davonzulaufen." Aber noch sind viele Fragen offen.

Muss Kachelmann bis zum Prozessbeginn Auflagen erfüllen?

Nein. Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe hat den Haftbefehl aufgehoben mit der Begründung, es bestehe zum jetzigen Zeitpunkt kein dringender Tatverdacht mehr, die Fluchtgefahr sei nicht mehr maßgeblich.

Darf er Deutschland verlassen?

Ja. Er kann sich frei bewegen und auch in die Schweiz, seine Heimat, reisen. Er muss aber zum Prozess erscheinen.

Wie lange darf U-Haft dauern?

"Deutschland ist eins der wenigen Länder, wo eine U-Haft unbeschränkt möglich ist", sagt der Hamburger Strafrechtler Dr. Sascha Böttner. "Es gibt keine feste Obergrenze. Nach sechs Monaten muss das OLG prüfen, ob die Dauer der Untersuchungshaft verhältnismäßig ist." Das heißt: Wenn jemand einer Straftat mit fünf Jahren Höchststrafe verdächtigt wird, wären fünf Jahre U-Haft absolut unverhältnismäßig.

Falls Kachelmann freigesprochen wird: Wofür steht ihm Schadenersatz zu?

"Für sämtliche Zwangsmaßnahmen, die rechtswidrig gewesen sind", sagt Dr. Böttner. Ein zu Unrecht Inhaftierter hat Anspruch auf eine Entschädigung für jeden einzelnen Hafttag in Höhe von je 25 Euro; außerdem auf Schadenersatz für konkrete Schäden wie etwa Verdienstausfall, entgangene Honorare und Aufträge oder den Verlust eines Arbeitsplatzes (hier nicht der Fall, da Kachelmann selbstständig ist). Auch Anwaltskosten würden erstattet.

Müsste ihm auch die Klägerin Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen?

Nur wenn das Gericht ihr nachweist, dass sie den Angeklagten schuldhaft falsch belastet hat.

Mit welchen Konsequenzen muss die Frau rechnen, wenn sich herausstellt, dass sie die Unwahrheit gesagt hat?

Sie muss mit einem Verfahren wegen falscher Verdächtigung rechnen, das sich immer auf eine konkrete Person bezieht. Möglicherweise auch mit einem Verfahren wegen Vortäuschung einer Straftat, wegen Falschaussage und, wenn sie im Gericht unter Eid ausgesagt hat, wegen Meineids.

Sind falsche Beschuldigungen in Vergewaltigungsprozessen häufig?

Nein, sagt Dr. Böttner. "Man hat oft wenig objektive Anhaltspunkte, wenn wie hier Aussage gegen Aussage steht. Es ist schwierig zu beurteilen, welche der beiden Aussagen falsch ist. Deshalb werden auch so viele Vergewaltigungsverfahren eingestellt." Meist endet so ein Verfahren mit einem Freispruch (im Zweifel für den Angeklagten). "Das bedeutet aber nicht, dass dann immer eine falsche Beschuldigung vorliegt. Es lässt sich oft schlicht nicht nachweisen, was wirklich passiert ist." Zwar werden in Deutschland 7000 bis 8000 Vergewaltigungen pro Jahr angezeigt, aber nur in rund 1300 Fällen kommt es zur Verhandlung, in nur rund 1000 Fällen zu einer Verurteilung.

Können Gutachten die Opferaussage entscheidend zu Fall bringen?

Das ist möglich. Normalerweise werden psychiatrische Gutachten in Vergewaltigungsprozessen nur bei Kindern oder psychisch auffälligen Opfern angeordnet. Im Fall Kachelmann aber ist geradezu ein Gutachterstreit entbrannt: Staatsanwaltschaft wie auch die Verteidigung haben psychiatrische Gutachten der Klägerin erstellen lassen, auch über die gerichtsmedizinischen Befunde gibt es mehrere Gutachten. Das OLG Karlsruhe begründete die Freilassung Kachelmanns u. a. damit, das mutmaßliche Opfer habe bei der Anzeige und im Ermittlungsverfahren zu den Umständen der Vergewaltigung zunächst falsche Angaben gemacht. Entscheidend ist, ob dem Opfer "im Kernbereich der Aussage zur Tat" geglaubt wird. Wenn die Gutachten diese Glaubwürdigkeit erschüttern, bricht die gesamte Aussage weg. Eventuell belegt ein Gutachten aber auch, dass die Opferaussage nur bezüglich des "Randgeschehens" unstimmig ist, zur Tat aber Bestand hat.

1. HINTERGRUND: DIE CHRONOLOGIE DES FALLS KACHELMANN

2. PORTRÄT: JÖRG KACHELMANN

Muss das Gericht auch von Kachelmann ein psychiatrisches Gutachten einholen?

"Nein, weil er nicht Zeuge ist", sagt Dr. Böttner. "Er muss nicht aussagen, und wenn er vor Gericht schweigt, darf das nicht gegen ihn verwendet werden. Er darf sogar lügen, die Zeugin (das Opfer) darf es nicht."