Selbst wenn Breivik für unzurechnungsfähig erklärt wird, wird er nicht verlegt: Dann richtet das Gefängnis eine psychiatrische Abteilung ein.

Oslo. Sein derzeitiges Gefängnis wird der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik selbst dann nicht verlassen, wenn ihn das Gericht für unzurechnungsfähig befindet: Das norwegische Gesundheitsministerium genehmigte am Mittwoch einen Antrag auf Einrichtung einer psychiatrischen Abteilung im Osloer Gefängnis Ila. Dort sitzt Breivik seit dem Doppelanschlag mit 77 Toten am 22. Juli vergangenen Jahres. Die Abteilung soll speziell auf den 33-Jährigen zugeschnitten sein.

Während Breiviks Verantwortung für den Bombenanschlag in Oslo und das Massaker auf der Insel Utöya seit seinem Geständnis unstrittig ist, blieb während der in der vergangenen Woche zu Ende gegangenen Verhandlung die Frage seiner psychologischen Zurechnungsfähigkeit strittig. Ein Urteil wird für den 24. August erwartet. (dapd)