Plädoyer auf Einweisung in geschlossene Psychiatrie. Einstufung als unzurechnungsfähig hinterlässt bei vielen schalen Geschmack.

Kopenhagen/Oslo. Ist der Massenmörder Anders Behring Breivik bei der Tötung von 77 Menschen im letzten Juli einfach total verrückt gewesen, ein schizophrener, paranoider Größenwahnsinniger? Oder ein logisch und grenzenlos böse handelnder Überzeugungstäter im „Kampf“ gegen den Islam? Die Osloer Staatsanwaltschaft hat zum Abschluss des zehnwöchigen Prozesses den 33-Jährigen erwartungsgemäß als unzurechnungsfähig eingestuft und für seine dauerhafte Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie plädiert.

„Zweifel über eine Psychose müssen nun einmal einem Angeklagten zugutekommen“, sagte Staatsanwalt Svein Holden am Donnerstag im kleinen Saal 250 des Osloer Gerichtsgebäudes. Wenige Stunden vorher hatte der TV-Sender NRK eine Umfrage veröffentlicht, bei der drei Viertel der Befragten erklärten, dass sie den Attentäter für „mental gesund“ und damit auch geeignet für die Verurteilung zur Höchststrafe von 21 Jahren wegen vielfachen Mordes in terroristischer Absicht halten.

Breivik kommentierte das Votum der Staatsanwälte auf seine Weise: Er verließ den Gerichtssaal mit dem Versuch eines Nazi-Grußes in Handschellen. Seit dem 16. April hatten die Norweger immer wieder bei den Live-Übertragungen aus dem Gerichtssaal mit eigenen Augen ansehen und hören müssen, wie der Rechtsradikale sein schreckliches Verbrechen völlig ungerührt als „notwendig“ im Kampf gegen eine „islamische Machtübernahme“ begründete.

Auch die herzzerreißenden Schilderungen von jungen Überlebenden seines Massakers auf der kleinen Fjordinsel Utøya ließen ihn kalt. Kühl auch brachte der Rechtsradikale mehrfach vor, dass er bei der Urteilsverkündung Ende Juli oder Ende August auf jeden Fall als voll schuldfähig eingestuft werden will.

+++ Staatsanwalt: Massenmörder Breivik nicht zurechnungsfähig +++

Die Ankläger konnten bei ihrem Schlussplädoyer weder auf die Volksstimmung noch auf das Selbstbild des Attentäters Rücksicht nehmen. Was für sie zählte, war die Rechtslage. Allerdings schien auch für die beiden Ankläger ein schaler Geschmack zurückzubleiben, dass es für das beispiellose Verbrechen möglicherweise keinen Schuldspruch geben wird. „Wenn ein Regelwerk völlig vorbeigeht am Rechtsgefühl der Menschen, ist das ein ernstes Problem“, sagte Inga Bejer Engh vor Journalisten.

Sie hatte sich mit ihrem Kollegen zum Auftakt des Verfahrens hinter ein erstes rechtspsychiatrisches Gutachten gestellt, in dem Breivik als nicht schuldfähig wegen paranoider Schizophrenie und Psychose eingestuft wurde. Daran änderten am Ende weder ihre spätere Kritik an diesem Gutachten noch ein zweites, gegenteiliges Gutachten etwas: Im Zweifel für den Angeklagten.

+++ Sachverständiger: Breivik ist ein Faschist +++

Schließen sich die fünf Richter bei ihrem Urteil dieser Auffassung an, steht Norwegen und vor allem auch den direkt Betroffenen ein zweiter Breivik-Prozess bevor. Denn der Massenmörder will bei der Einweisung in die Psychiatrie Berufung einlegen. Ein zweites Mal müssten dann jugendliche Überlebende von Utøya ihre unfassbaren Leiden beim Massaker am 22. Juli 2011 schildern und die Eltern der Toten berichten, wie ihre Kinder verzweifelt über das Handy um Hilfe baten und eine letzte SMS abschickten.

Dass letztlich Rechtspsychiater mit einem umstrittenen Gutachten die Weichen für den Ausgang dieses Verfahrens stellten, schmeckt auch Einar Kringlen, dem 81-jährigen Nestor der norwegischen Psychiatrie nicht. „Wir haben die Tendenz, alles mit Krankheit zu erklären, aber das Böse ist nicht immer durch Krankheit bedingt. Es gibt ziemlich offensichtlich keine Grenze für das Böse im Menschen“, hatte er vor Gericht gesagt.

+++ Gutachter: Massenmörder Breivik ist schuldfähig +++

Harald Stanghelle, Prozess-Kommentator für „Aftenposten“, zitierte das noch einmal zustimmend und fügte hinzu: „Wäre dieser Terrorist vom 22. Juli ein Islamist mit wilden Gewalttaten gewesen, hätten wir wohl kaum versucht, ihn mit einer Meute Psychiater als Seelen- Erklärer zu verstehen. Dann hätten wir nach Erklärungen bei fanatischem Extremismus und religiös politischen Irrwegen gesucht.“ Das Urteil hält er auch nach dem Plädoyer der Ankläger weiter für offen: „Es lässt Spielräume.“