Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik wegen der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung für einen Gewaltverbrecher verurteilt. Die Straßburger Richter sprachen dem Mann 50 000 Euro Schmerzensgeld zu. Sein Anwalt forderte die sofortige Freilassung. Der 52 Jahre alte Kläger war mehrfach verurteilt worden, unter anderem wegen Mordversuchen und Raubüberfällen. Weil Gutachter ihm eine Gemeingefährlichkeit attestierten, wurde die Sicherungsverwahrung auf unbestimmte Zeit verlängert - zu Unrecht, so das EU-Gericht.