Mehr als zwei Monate nach seiner Verhaftung in der Schweiz konnte Roman Polanski am Freitag vorerst zu seiner Familie zurückkehren. Die Übersicht nennt die wichtigsten Ereignisse der Auslieferungshaft:

Gstaad. 26. September: Polanski wird aufgrund eines US-Haftbefehls auf dem Flughafen Zürich-Kloten festgenommen, als er zu einer Ehrung bei einem Filmfestival in die Schweiz einreisen will. Die US-Justiz will ihn wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen im Jahr 1977 zur Verantwortung ziehen.

27. September: Künstler in aller Welt solidarisieren sich mit Polanski und kritisieren das Vorgehen der Schweizer Behörden.

28. September: Die Außenminister von Polen und Frankreich fordern in einem Brief an US-Außenministerin Hillary Clinton die Begnadigung ihres Staatsbürgers.

3. Oktober: Gerichtsunterlagen aus den USA zeigen, dass Polanski sich mit dem Opfer vor gut 15 Jahren auf eine Entschädigungszahlung von einer halben Million Dollar geeinigt hatte.

4. Oktober: Das Bundesamt für Justiz bestätigt, dass es den Hauskauf Polanskis in Gstaad Ende 2005 bewilligt hat, obwohl zu diesem Zeitpunkt schon ein internationaler Haftbefehl der USA vorlag.

20. Oktober: Das Bundesstrafgericht lehnt die Haftentlassung Polanskis ab. Die angebotene Kaution genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht, heißt es zur Begründung.

21. Oktober: Recherchen der Nachrichtenagentur AP zeigen, dass das Bundesamt für Justiz die US-Behörden gezielt auf die geplante Reise Polanskis nach Zürich aufmerksam gemacht und sich nach der Gültigkeit des US-Haftbefehls von 2005 erkundigt hat.

24. November: Das Bundesstrafgericht stimmt der Haftentlassung gegen Zahlung einer Barkaution von 4,5 Millionen Franken (rund drei Millionen Euro) und einem elektronisch überwachten Hausarrest im Chalet Polanskis in Gstaad zu.

1. Dezember: Die Haftentlassung verzögert sich, weil die Kaution noch nicht eingetroffen ist.

4. Dezember: Polanski trifft in seinem Chalet in Gstaad ein.