Gerichte sind in einem Rechtsstaat frei. Niemand darf ihnen dreinreden, wann sie was wie zu entscheiden haben. Manche Zeitgenossen wiederum nehmen sich die Freiheit, es mit dem Klagen zu übertreiben.

Wie etwa jener Mann aus Hessen, der mit seiner Familie einen Luxusurlaub auf den Seychellen verbrachte und nun eine Entschädigung vom Reiseveranstalter verlangt, weil ihm die Wellen zu hoch waren. Gelegentlich neigt der Indische Ozean aber zum Wellenschlag - und vom menschlichen Willen lässt er sich dabei nicht beeinflussen..

Dem Kläger seien Ferien in der Lüneburger Heide empfohlen. Garantiert ohne Seegang - und auch deutlich günstiger. Und die Richter, die selbst gern wegen Überlastung klagen, sollten sich die Freiheit nehmen, unsinnige Beschwerden abzulehnen. Sonst sind sie selbst bald reif für die Insel.