Das Bild ging um die Welt und rührte Millionen Zuschauer. Als Matthias Steiner (26) bei den Sommerspielen in Peking die Goldmedaille gewann, küsste er das Bild seiner Frau Susann (22) und hielt es in die Kameras. Hier geht’s zur Bildergalerie.

Heidelberg. Sie war ein Jahr zuvor bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Jetzt ist die Zeit des Wartens für den Gewichtheber-Olympiasieger vorbei. Das Heidelberger Amtsgericht verurteilte Todesfahrer Franz G. (57) wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Der Richter ließ zudem den Führerschein des Angeklagten für sechs Monate einziehen. Außerdem muss er 2400 Euro Geldbuße zahlen. Nach Überzeugung des Gerichts hat der Mann den Unfall zwischen Wiesloch und Heidelberg durch Unaufmerksamkeit verursacht.

Steiner hatte den Prozess als Nebenkläger verfolgt. Vor dem Urteil sagte der "stärkste Mann der Welt": "Es geht mir nicht um Genugtuung. Für mich ist es wichtig, die Wahrheit zu kennen." Der 145-Kilo-Mann wollte genau wissen, was an jenem 16. Juli 2007 um 18.25 Uhr bei schönstem Sommerwetter geschah, auf der Landstraße zwischen Wiesloch und Heidelberg.

Die Anklage warf Franz G. vor, den Unfall durch "extreme Unaufmerksamkeit" verschuldet zu haben. Staatsanwalt Joachim Steinbacher sprach in seinem Plädoyer von einem "groben Fahrfehler" sowie zu hoher Geschwindigkeit. Er forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monate Führerscheinentzug. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Franz G., der angeblich auf dem Weg ins Krankenhaus war, um seine Mutter zu besuchen und bei dem Unfall selbst verletzt wurde, saß dem Olympiasieger in zehn Meter Abstand gegenüber. Erst in seinem "letzten Wort" entschuldigte er sich bei Steiner. Es tue ihm "unendlich leid", sagte Franz G. An den Unfall könne er sich nicht mehr erinnern, behauptet sein Verteidiger Klaus Hiltscher. Er vermutet, dass gesundheitliche Probleme die Ursache gewesen sein könnten. Der Rechtsmediziner Rainer Mattern schloss eine Erkrankung aus, hielt aber einen Sekundenschlaf für möglich. Es wurde immer wieder spekuliert, dass der Fahrer bewusstlos wurde und deshalb die Kontrolle über seinen Jeep Cherokee verlor. Betrunken war der Lagerist jedenfalls nicht.

Fest steht: Wäre der Angeklagte langsamer gewesen als 90 km/h (erlaubt waren 70), hätte Susann Steiner nicht sterben müssen. Der Rechtsmediziner glaubt: "Das Verletzungsmuster war nicht so, dass sie überhaupt keine Chance hatte."

Aus Liebe zu Susann aus Sachsen hatte der gebürtige Österreicher schon 2005 Wohnort und Nationalität gewechselt und war nach Chemnitz gezogen.

Nur eineinhalb Jahre nach der Hochzeit verlor seine Frau nahe dem Bundesleistungszentrum in Leimen, wo er trainierte, ihr Leben. Der schwere Wagen des Angeklagten war auf gerader Strecke frontal in ihren Nissan Micra gerast. Susann Steiner hatte keine Möglichkeit, auszuweichen und starb sieben Stunden später im Krankenhaus.