Lediglich der Konstrukteur der in Bad Reichenhall eingestürzten Eislaufhalle wurde verurteilt. Architekt und Gutachter kommen frei.

Traunstein. 15 Menschen kamen am 1. Januar 2006 beim Einsturz einer Eislaufhalle in Bad Reichenhall ums Leben. Nun ist der Konstrukteur der bayrischen Sporthalle vom Landgericht Traunstein zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Große Strafkammer hielt ihn der fahrlässigen Tötung für schuldig.

Während der Konstrukteur eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten erhielt, wurde der Architekt, der teilweise die Bauaufsicht hatte, freigesprochen. Ebenso muss sich ein Gutachter nicht für den Einsturz verantworten.

Nach fast 30 Tage Verhandlung hatte die Staatsanwaltschaft alle drei Angeklagten auch schon der fahrlässigen Tötung für überführt angesehen. Sie forderte Bewährungsstrafen bis zu eineinhalb Jahren beziehungsweise eine Geldstrafe in Höhe von 54 000 Euro. Die Verteidiger plädierten jedoch auf Freispruch.

In dem fast zehnmonatigen Prozess war immer wieder der Vorwurf erhoben worden, die Staatsanwaltschaft habe die Verantwortlichen im Rathaus von Bad Reichenhall geschont anstatt auch Beamte der Stadtverwaltung auf die Anklagebank zu bringen. Die Stadt wusste vor dem Einsturz bereits von der Gefahr .