So funktioniert das britische Strafrechtssystem in groben Zügen: Der Staatsanwalt entscheidet nach den Ermittlungen, ob ein Fall zur Anklage zugelassen wird. Wenn ja, dann kommt der Fall zunächst zum "Magistrates' Court", einer Art Eingangsinstanz. Der leitet kleinere Fälle wie Einbruchsdiebstähle an die sogenannten "County Courts" weiter, vergleichbar den deutschen Amtsgerichten. Schwerstdelikte gehen an die "Crown Courts" - wie etwa den Central Criminal Court Old Bailey in London, der sich in der Regel nur mit Mordfällen aus London und Umgebung sowie mit Terrorfällen befasst.

Plädiert der Angeklagte auf "schuldig", ist das Verfahren ohne Geschworene und meist schnell beendet. Der Ankläger präsentiert die Fakten, der Verteidiger erwidert, der Richter entscheidet.

Plädiert der Angeklagte hingegen auf "nicht schuldig", ist das Verfahren aufwendiger und dauert länger. Zwölf Geschworene werden benannt, die "Jury" wird gebildet. Der Ankläger präsentiert im Prozess die Fakten, befragt seine Zeugen.

Dann folgt ein "Kreuzverhör" durch die Verteidigung. Der Angeklagte hat das Wort, die Verteidigung präsentiert nun ihre Zeugen. Der Staatsanwalt hat anschließend das Recht zum Kreuzverhör der Zeugen. Anschließend halten Ankläger und Verteidiger ihre Schlussvorträge.

Der Richter fasst die Fakten zusammen, die zwölfköpfige Jury berät und entscheidet. Der Richter verkündet anschließend in der Regel das Strafmaß. Berufungsinstanz für Entscheidungen des Criminal Court ist der Court of Appeal.

Eine entscheidende Voraussetzung, um Richter in Großbritannien zu werden, ist: Man muss zehn Jahre Berufspraxis als Anwalt haben.