Rechtliche Probleme können nicht nur aus der Veröffentlichung von pornografischem Material in "Second Life" entstehen. Die Beleidigung und Herabwürdigung von Mitspielern ist strafrechtlich ebenso relevant wie diskriminierende Äußerungen, Volksverhetzung oder der Aufruf zu realen Straftaten wie etwa zu terroristischen Angriffen. So macht sich etwa - ebenso wie in anderen Bereichen des Internets - derjenige strafbar, der Anleitungen zum Bauen von Bomben veröffentlicht. Zu beachten sind auch das Wettbewerbsrecht und das Urheberrecht. Fremdes geistiges Eigentum in Wort, Bild und Ton ist prinzipiell auch hier geschützt. Von dem Problem international unterschiedlicher Gesetzgebung ist auch die Cyberwelt von "Second Life" betroffen. So steht in Deutschland das öffentliche Zeigen des Hakenkreuzes unter Strafe, in den meisten anderen Ländern aber nicht.