Krebsrisiko: Hersteller konnten die Unbedenklichkeit nicht nachweisen

BRÜSSEL. Die EU-Kommission hat gestern 22 Haarfärbemittel verboten, die möglicherweise krebserregend sind. Wie ein Sprecher in Brüssel mitteilte, gilt das Verbot vom 1. Dezember an. Begründet wurde diese Maßnahme mit jüngsten Studien. Demnach könnte die Verwendung der fraglichen Mittel über längere Zeit das Risiko einer Blasenkrebserkrankung vergrößern.

Den Angaben der Kommission zufolge färben in der EU mehr als 60 Prozent der Frauen und zwischen fünf und zehn Prozent der Männer regelmäßig ihre Haare - im Durchschnitt sechs- bis achtmal im Jahr. Mit Haarfärbemitteln erzielt die europäische Kosmetikindustrie einen Jahresumsatz von 2,6 Milliarden Euro. Dies sind etwa acht Prozent ihres Gesamtumsatzes. Es seien jedoch nicht nur Verbraucher gefährdet, sondern auch Friseure beziehungsweise Friseurinnen.

Der Wissenschaftliche Ausschuß der EU-Kommission erstellt derzeit 115 "Sicherheitsdossiers" für Haarfärbemittel, die von der Kosmetikindustrie eingereicht wurden. Industriekommissar Günter Verheugen fordert, daß alle Stoffe vom Markt verschwinden, deren Unbedenklichkeit nicht nachgewiesen werden kann. Dies diene dem Schutz der Verbraucher und gebe den Herstellern die nötige Rechtssicherheit. Die Überprüfung möglicherweise gefährlicher Substanzen erfolgt auf der Grundlage der Kosmetik-Richtlinie der EU. Sie schreibt vor, daß die Industrie die Unbedenklichkeit nachweisen muß.