LEIPZIG. Der Rechtsstreit um das Ost-Ampelmännchen ist nach mehr als einem Jahr entschieden. Nachdem mehrere Einigungsversuche scheiterten, hat das Landgericht Leipzig am Freitag dem Berliner Designer Markus Heckhausen (45) einen Großteil der Markenrechte an dem Souvenirartikel zugesprochen. Heckhausen hatte gegen den sächsischen Ingenieur Joachim Roßberg (55) geklagt. Dieser war zu DDR-Zeiten Direktor in einem Zwickauer Betrieb, der als einziger die Ost-Ampeln baute. Nach der Wende kaufte er den Betrieb und baute sich mit Ampelmännchen-Souvenirs ein weiteres Standbein auf. Nach dem Urteil darf der Zwickauer Unternehmer jetzt nur noch den "roten Steher" und den "grünen Geher links" als Logo für Likör und Sekt verwenden. Heckhausen dagegen wurden die Rechte für Metallprodukte, Spiel- und Sportartikel sowie Schreibwaren zugesprochen. Unterstützt wurde er während des Dauerstreits vom Ampelmännchen-Erfinder Karl Peglau (79). Richter Bernd Gicklhorn zu den Zuschauern im Saal: "Ich werde die Begründung nicht im einzelnen verlesen, weil Sie mir sonst einschlafen."