Leipzig. Im Streit um die Markenrechte am inzwischen zum Kultobjekt gewordenen ostdeutschen Ampelmännchen ist eine Lösung in Sicht. Die Kontrahenten, zwei Unternehmen aus Berlin und Sachsen, wollen sich außergerichtlich einigen. Das Landgericht Leipzig teilte gestern nach dem ersten Verhandlungstag mit, es müsse geklärt werden, ob der Beklagte einzelne seiner Marken oder Teile davon an den Kläger veräußere und Lizenzvereinbarungen abschließe.

Die Parteien sollen bis zum 15. Juli mitteilen, ob die Verhandlungen zu einem Vergleich führen. Können sie sich nicht einigen, werde das Landgericht am 3. August eine Entscheidung fällen.

Kläger ist die Berliner Ampelmann GmbH, die über das Internet und in drei Läden ihre umfangreiche Ampelmännchen-Kollektion vertreibt. Seit 1997 hat die Firma des Tübingers Markus Heckhausen zahlreiche Markenrechte beim Patentamt angemeldet. Ihr steht die Firma Verkehrstechnik Roßberg aus Wildenfels (Sachsen) gegenüber, die ebenfalls Patentrechte am Ostmännchen hält. Joachim Roßberg, Chef der beklagten Firma, war schon zu DDR-Zeiten der einzige, der dort Ampeln baute.