Bielefeld. Im Tantiemenstreit zwischen einer Hausfrau (51) aus Herne und dem Schlagersänger Jürgen Drews (55, "Ein Bett im Kornfeld") hat das Landgericht Bielefeld die Klage der Frau abgewiesen. Sie hatte behauptet, den Refrain des Hits "Irgendwann, irgendwo, irgendwie sehen wir uns wieder" 1989 für den Sänger geschrieben zu haben. Beweisen konnte sie es allerdings nicht. Die Richter: "Allein die drei Worte irgendwann, irgendwo, irgendwie sind nicht urheberrechtsfähig, weil sie auch in anderen Songs vorkommen, etwa bei Nicole oder Nena."