Das Blutbad von Landshut scheint aufgeklärt. Offensichtlich wollte der 60-Jährige, der heute im Landgericht wild um sich schoss, gezielt Familienmitglieder treffen, die sich dort befanden. Er tötete seine 48-jährige Schwägerin und danach sich selbst. Der Grund für seine Verzweiflungstat war ein jahrelanger Erbschaftsstreit unter Geschwistern.

Landshut. Nach Informationen von Generalstaatsanwalt Christoph Strötz hatte Franz Josef N. am Morgen in einer Verhandlungspause eines Erbschaftsstreit-Verfahrens "unvermittelt" einen Revolver gezogen und sofort auf seine 48-jährige Schwägerin geschossen. Die Frau starb noch im Gericht. Ein Rechtsanwalt wurde ebenfalls getroffen und schwer verletzt, eine andere ebenfalls anwesende Schwägerin traf der Täter am Arm. Der 60-Jährige, der aus dem Landkreis Dingolfing stammt, richtete sich danach im Sitzungssaal selbst.

Bei dem Erbschaftsstreit ging es laut Gericht um eine Auseinandersetzung zwischen sieben Geschwistern über einen Streitwert von rund 100 000 Euro, die schon in den 1990er Jahren begann. Warum der Täter ausgerechnet heute in der Verhandlung zur Waffe griff, war für das Gericht nicht erkennbar.

Franz Josef N. war legaler Besitzer der Tatwaffe, sagte die Staatsanwaltschaft. Er war seit rund 40 Jahren Mitglied in einem Schützenverein. Der verheiratete Koch soll einen Abschiedsbrief hinterlassen haben.

Generalstaatsanwalt Strötz forderte nach der Tat einen verstärkten Einsatz von Sicherheitsschleusen in Gerichtsgebäuden. Auch der Deutsche Richterbund (DRB) forderte angesichts des Familiendramas in Landshut "effektive Eingangskontrollen" an allen Gerichten. "Es muss künftig sichergestellt werden, dass niemand Schusswaffen oder andere gefährliche Gegenstände in ein Gerichtsgebäude bringen kann", sagte der DRB-Vorsitzende Christoph Frank in Freiburg. Bisher gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen für Kontrollen oder den Einsatz von Metalldetektoren an Gerichtspforten.