Der Fall Pascal ist so rätselhaft wie ungeheuerlich. Ein fünf Jahre alter Junge verschwindet spurlos. Die Ermittlungen deuten auf Mord und Vergewaltigung hin. Jetzt ist der Freispruch für die Verdächtigen im Prozess um das Kind rechtskräftig.

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom September 2007 sei juristisch nicht angreifbar, befand der BGH. Karlsruhe "Ich bin der festen Überzeugung, dass Pascal am 30. September 2001 in der Tosa-Klause umgekommen ist", sagte der Bundesanwalt in dem Fall. An diesem Tag war Jahrmarkt im Saarbrücker Stadtteil Burbach. Irgendwann nach 17 Uhr soll Pascal so lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft in der "Tosa-Klause", einer Bierkneipe, von mehreren Gästen brutal vergewaltigt und anschließend umgebracht worden sein. Die Leiche, die bis heute verschwunden ist, sei in einer Kiesgrube in Frankreich verscharrt worden.

Auf die vermeidliche Spur des Kindes kamen die Ermittler durch Zufall. Im Verhör zu einem anderen Missbrauchsfall fragte ein Polizist einen Verdächtigen irgendwann nach Pascal. Der alkoholkranke Mann ein notorischer Schwindler räumte nach und nach so ziemlich alles ein, was der Beamte ihm vorhielt: Ja, man habe Pascal als "Frischfleisch" in die Tosa-Klause gebracht, ja, der Junge sei im Kämmerchen missbraucht worden, ja, dann sei "Totenstille" gewesen. Ein Jahr später fällt ihm ein, dass die Leiche in einen blauen Sack gesteckt worden sei, kurz darauf widerruft er um später wieder zu gestehen.

Fünf Angeklagte und zwei anfangs verdächtige Halbschwestern von Pascal legen im Laufe der Ermittlungen Geständnisse ab, teilweise nachweislich falsch. Sie widerrufen wieder und nehmen dann auch diese Aussagen wieder zurück. Ein verwirrendes Puzzle entsteht, das am Ende auch die Polizei nicht mehr zweifelsfrei entwirren kann.

Auch das Landgericht schafft es in dem mehr als drei Jahre dauernden Indizienprozess gegen zwölf Angeklagte den Vorwurf Mord und Vergewaltigung zu erhärten. Schließlich muss das Gericht die Angeklagten freisprechen. Gegen vier dieser Urteile hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, die nun verworfen wurde. Sollte es also keine neue Spur im Fall Pascal geben, bleibt das Verschwinden des Jungen wohl für immer ungeklärt.