Verehrt, verfolgt, ermordet: Für den Tod einer Studentin in Leipzig soll ein 28-Jähriger mit lebenslanger Haft büßen, fordert der Staatsanwalt.

Leipzig. Für die tödliche Hammerattacke auf eine Studentin in Leipzig soll ein mutmaßlicher Stalker nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lebenslang in Haft. Der 28 Jahre alte Mann habe der 25-Jährigen erst nachgestellt und sie schließlich aus Hass und verschmähter Liebe ermordet, sagte Staatsanwalt Torsten Naumann am Montag im Landgericht Leipzig. Der Verteidiger des 28-Jährigen forderte dagegen, ihn lediglich wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft zu verurteilen.

Der 28-Jährige hatte vor Gericht zugegeben, der Frau im vergangenen November in einem Studentenwohnheim aufgelauert zu haben. Mit einem Hammer schlug er ihr mit großer Wucht mindestens elfmal auf den Kopf und zertrümmerte ihren Schädel. Die Frau starb später im Krankenhaus an den schweren Kopfverletzungen.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft handelte der Angeklagte heimtückisch und aus niederen Beweggründen. „Ihm war klar, dass sie keine Chancen hatte, die Hammerschläge abzuwehren“, sagte Naumann. Der Ex-Chemie-Student habe „mit absoluten Vernichtungswillen“ von hinten zugeschlagen. Naumann forderte, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nicht möglich.

+++ "Du kannst mich schlagen, aber ..." +++

Der Mann habe einfach nicht akzeptiert, dass die Studentin nach einer anfänglich freundschaftlichen Beziehung keinen Kontakt mehr mit ihm wollte, weil er sie kontrollierte und einengte. Er habe sie mit SMS, Telefonanrufen, Briefen und Geschenken überhäuft. Die Frau zeigte ihn mehrfach wegen Stalkings an.

Der Anwalt des 28-Jährigen hält es nicht für erwiesen, dass die Attacke ein kaltblütig geplanter Mord war. Der Angeklagte hatte erklärt, es sei zum Streit gekommen, in dessen Verlauf er immer wütender geworden sei. In seinem „Letzten Wort“ erklärte er: „Ich möchte nochmal sagen, dass mir diese Tat sehr leidtut.“ Das Gericht will sein Urteil am kommenden Mittwoch (6. Juni) verkünden.

(dpa)