Ein Ende des Streits mit Vermarkter Upsolut zeichnet sich ab. Bis Ende Januar sollen sich die Verantwortlichen über die Details einig sein.

Hamburg. Der FC St. Pauli erhält mittelfristig möglicherweise neue Einnahmepotenziale in Millionenhöhe. Nach viereinhalbjährigem Gerichtsstreit mit Vermarkter Upsolut, der 90 Prozent der Rechte seit 2004 hält, zeichnet sich eine Entscheidung ab. Demnach könnten die Lizenzen für Trikots, T-Shirts, Pullover und andere Fanartikel zum 1. Juli 2014 neu ausgeschrieben werden. "Der Vertrag sollte in einer Art und Weise angepasst werden, die den vom Senat geäußerten Bedenken Rechnung trägt", sagte Richter Schmid zum Abschluss der Sitzung am Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag. Welche konkreten Passagen einer Modifikation bedürfen, hatte der Vorsitzender des 3. Zivilsenats in den zwei vorangegangenen Stunden verdeutlicht.

Zwar widersprach er der Darstellung des Klubs, wonach der Vertrag grundsätzlich sittenwidrig sei und gegen Wettbewerbsrecht verstoße, gab den Klägern aber in den entscheidenden Punkten recht. "Der Vertrag ist nicht insgesamt nichtig, aber wir denken heftig über Laufzeit, Wettbewerbsverbot und Ablöseklausel nach." Der Kontrakt läuft bis 2034, und St. Pauli erhält die Rechte nur bei einer Zahlung in Höhe der Erlöse der vorangegangenen 36 Monate zurück. Zudem war dem Klub untersagt worden, eigene Produktlinien auf den Markt zu bringen. "Es ist ein ganz besonderer Fall. Das hat es kartellrechtlich noch nicht gegeben, und wir sind in unseren Handlungsmöglichkeiten sehr beschränkt", erklärten die Richter, die auch aufgrund möglicher Schadenersatzforderungen eine außergerichtliche Lösung anstreben und den Gesprächsrahmen vorgaben: zehn Jahre Laufzeit, Streichung der Ablöseklausel und Verkürzung der Wettbewerbsbeschränkung auf fünf Jahre.

Bis Ende Januar sollen sich St. Pauli und Upsolut über die Details einigen, ansonsten verkündet das OLG sein Urteil am 28. Februar. "Wir werten den Verlauf der Verhandlung zunächst als positiv und bleiben weiter gesprächsbereit", sagte St. Paulis Geschäftsführer Michael Meeske, während auch die Gegenseite grundsätzliches Interesse signalisierte. Allerdings hatten alle Beteiligten in der Vergangenheit erklärt, notfalls bis vor den Bundesgerichtshof in Berufung zu gehen.