Frankfurt. Staatsanwaltschaft ordnet Razzia wegen des Verdachts der Steuerhinterziehungen an. Auch Häuser von Zwanziger und Niersbach durchsucht.

Nächste Episode bei der Aufklärung des in Verruf geratenen Sommermärchens: Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen hochrangige Funktionäre des Deutschen Fußballbundes (DFB) im Zusammenhang mit der Vergabe der Weltmeisterschaft 2006 aufgenommen.

Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehungen seien diverse Räumlichkeiten an der Otto-Fleck-Schneise durchsucht worden, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Dienstag mit.

"Diese richten sich gegen den Präsidenten des DFB und einstigen Vizepräsidenten des Organisationskomitees, den im Jahr 2006 amtierenden DFB Präsidenten und damaligen Schatzmeister des Organisationskomitees sowie den früheren DFB-Generalsekretär", hieß es zu den Vorwürfen.

Razzia auch bei Zwanziger und Niersbach

Bei der morgendlichen Aktion waren mehr als 50 Steuerfahnder im Einsatz. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, sollen nach einem Beschluss des Amtsgerichtes Frankfurt auch die Privathäuser des früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und dessen Nachfolgers Wolfgang Niersbach durchsucht worden sein.

Im Fokus der Ermittler steht ein Geldtransfer von 6,7 Millionen Euro vom deutschen WM-Organisationskomitee an den Weltverband Fifa. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, die Einreichung inhaltlich unrichtiger Steuererklärungen veranlasst und dadurch zu wenig Abgaben für das Jahr 2006 gezahlt zu haben.

Zahlung lag "tatsächlich anderer Zweck zugrunde"

"Nach derzeitigem Erkenntnisstand soll eine durch das Organisationskomitee im Frühjahr 2005 geleistete Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro für eine Kostenbeteiligung an einem Kulturprogramm im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 als Betriebsausgabe steuermindernd geltend gemacht worden sein, obwohl ihr tatsächlich ein anderer Zweck zugrunde lag und die Zahlung daher nicht als abzugsfähige Betriebsausgabe hätte geltend gemacht werden dürfen", erklärte die Staatsanwaltschaft.

"Hinsichtlich der weiteren in Betracht kommenden Tatvorwürfe der Untreue sowie der Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr war wegen zwischenzeitlich eingetretener Verfolgungsverjährung ein Anfangsverdacht verneint und daher von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen worden." Vom DFB war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.