Frankfurt/Main. Zwanziger hatte behauptet, dass Netzer ihm die Bestechung von vier asiatischen FIFA-Funktionären gestanden habe.

Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger und der ehemalige Nationalspieler Günter Netzer werden sich in der Affäre um die Fußball-WM 2006 in Deutschland wahrscheinlich vor Gericht wiedersehen. Zwanziger ließ am Freitagnachmittag erwartungsgemäß die Frist zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verstreichen und wartet nun auf eine Klage von Netzer. „Es gibt für mich keinen Grund, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Ich sage die Wahrheit. Deshalb lasse ich es auch gern auf einen Prozess ankommen“, sagte Zwanziger am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Der frühere DFB-Chef hatte gegenüber dem „Spiegel“ behauptet, dass ihm Netzer bei einem Treffen 2012 in Zürich die Bestechung von vier asiatischen FIFA-Funktionären vor der Vergabe der WM gestanden habe. Netzer weist das entschieden zurück und versucht nun, Zwanziger zu verbieten, dass er diese Behauptung wiederholt.

Am Dienstag ließ er Zwanziger zunächst eine Abmahnung zukommen. Am (heutigen) Freitag um 14.00 Uhr endete dann die Frist zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung. „Entweder er verpflichtet sich, die Verleumdungen künftig zu unterlassen oder er muss sich vor Gericht verantworten“, hatte Netzers Anwalt Ralf Höcker am Dienstag erklärt. „Mein Anwalt hat ihm schon am Donnerstagabend mitgeteilt, dass ich nicht unterschreiben werde“, meinte Zwanziger.