Die fünffache Eischnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein hat eine Schadenersatz-Klage gegen den Weltverband ISU eingereicht.

Berlin. Der Fall Claudia Pechstein geht vor Gericht in die nächste Runde. Die fünffache Eischnelllauf-Olympiasiegerin, die wegen eines vermeintlichen Doping-Vergehens von 2009 bis 2011 gesperrt war, wird am 31. Dezember beim Landgericht München eine Schadenersatz-Klage gegen den Weltverband ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) einreichen. Dies sagte Pechsteins Manager Ralf Grengel und bestätigte damit einen Bericht der Berliner Morgenpost (Sonnabendausgabe).

„Am Montag liegt die Klage vor, danach wird das Gericht ISU und DESG auffordern, Stellung zu nehmen“, sagte Grengel. Eine genaue Schadenersatzsumme wollte er nicht nennen, dass sie im siebenstelligen Bereich liegen wird, sei aber „kein Geheimnis“.

Neben der ISU, die 2009 die Sanktion gegen Pechstein verhängt hat, zielt die Klage gegen die DESG, „denn die ist verantwortlich, dass die Sperre auch in Deutschland durchgesetzt wird“, so Grengel. Vertreten wird die 40 Jahre alte Pechstein laut Morgenpost von Rechtsanwalt Thomas Summerer, der bereits Leichtathletin Katrin Krabbe zu einer Entschädigung von 1,5 Millionen Mark verholfen hatte. „Die Erfolgsaussichten sind so gut wie bei Krabbe, ich bin zuversichtlich“, sagte Summerer dem Blatt.

Pechstein, Deutschlands erfolgreichste Winter-Olympionikin, war von der ISU wegen Indizien, die auf Blutdoping hindeuteten, für zwei Jahre gesperrt worden. Pechstein wehrte sich, es folgte ein langes juristisches Tauziehen. Obwohl Zweifel an ihrer Schuld bestanden, blieb sie gesperrt. Im Februar 2011 gab sie ihr Comeback.

Eine Schadenersatz-Zahlung würde Pechstein mehr als gelegen kommen. Nach dem Wegfall der Sportförderung leidet Pechstein unter finanziellen Schierigkeiten. „Das sind nicht nur finanzielle Engpässe, das sind schon echte Probleme. Seit 19 Monaten bekomme ich als Polizistin kein Gehalt mehr und muss auch meine Krankenkasse selbst bezahlen“, sagte Pechstein im November.