Das DFB-Sportgericht sperrte den früheren Osnabrücker “wegen unsportlichen Verhaltens“ bis einschließlich 31. August 2012.

Frankfurt/Main. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im Wettskandal erstmals hart durchgegriffen und mit Marcel Schuon einen der beschuldigten Profis hart bestraft. Der frühere Osnabrücker wurde «wegen unsportlichen Verhaltens» für zwei Jahre und neun Monate bis einschließlich 31. August 2012 gesperrt. Der Beginn der Sperrzeit für den 25-Jährigen wurde auf den 1. Dezember 2009, dem Tag des Ausschlusses Schuons aus dem Kader seines damaligen Arbeitgebers SV Sandhausen festgelegt.

Kontrollausschuss und Sportgericht sehen es als erwiesen an, dass sich Schuon gegenüber einem Inhaber eines Wettbüros bereit erklärt hatte, die Ergebnisse der Zweitligaspiele zwischen dem FC Carl Zeiss Jena und dem VfL am 2. Mai 2008, Alemannia Aachen und Osnabrück am 21. November 2008, dem FC Augsburg und Osnabrück am 17. April 2009 sowie dem 1. FC Nürnberg und dem VfL am 13. Mai 2009 zugunsten des jeweiligen Spielgegners zu beeinflussen.

Ein Nachweis, dass es seitens von Schuon während dieser Spiele tatsächlich zu Manipulationshandlungen gekommen ist, konnte dagegen nicht geführt werden, auch wenn dem Spieler nach der Begegnung in Augsburg bestehende Wettschulden in Höhe von 25.000 Euro erlassen wurden. Im Rahmen der Ermittlungen wurde Schuon zweimal angehört. Dabei räumte er die Vorwürfe im Wesentlichen ein, so dass es einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht nicht mehr bedurfte.