Im Dopingfall Claudia Pechstein hält die Eisschnelläuferin sich für unschuldig und wirft dem Weltverband ISU Fehler vor.

Berlin. Die wegen Blutdopings gesperrte Eisschnellläuferin Claudia Pechstein setzt bei ihrer Verteidigung auf Formfehler des Weltverbandes ISU. Auf einer live übertragenen Pressekonferenz warf die fünfmalige Olympiasiegerin am Donnerstag in Berlin dem Weltverband ISU zahlreiche Verfahrensfehler, die ihre Unschuld beweisen sollen. Insgesamt acht der 20 Trainingskontrollen Pechsteins, die als Beweismittel vor dem ISU-Schiedsgericht dienten, sollen nicht eindeutig einer Person zugeordnet worden sein.

Betroffen von Verwechslungen seien auch Daten, die erhöhte Retikulozytenwerte ausweisen. Die 37- Jährige war am 1. Juli von der ISU wegen auffälliger Retikulozyten-Werte, aber ohne positiven Befund für zwei Jahre gesperrt worden.

Zudem stellte die 37 Jahre alte Athletin mit ihrem Anwalt Simon Bergmann und ihrem Manager Ralf Grengel Dokumente vor, die der ISU Ungenauigkeiten nachweisen sollen. Demnach soll ein und dieselbe Probe von einem Bluttest am 15. April in verschiedenen Laboren gravierende Schwankungen aufweisen. Im deutschen Labor Kreischa seien dabei ihre Retikulozyten, eine Vorstufe der roten Blutkörperchen, mit 2,4 Prozent gemessen worden, in Lausanne mit einem anderen Analysegerät nur mit 1,3 Prozent.

Pechstein hatte bei Dopingtests im Rahmen der Mehrkampf-WM in Hamar mehrfach Retikulozyten über dem erlaubten Grenzwert von 2,4 Prozent. Insgesamt wies ihr die ISU in den vergangenen Jahren achtmal erhöhte Werte nach, die als Indiz für Blutdoping gelten sollten. Die prominente Olympionikin hatte gegen ihre Sperre Einspruch vor dem CAS eingereicht. Die Entscheidung im CAS-Hauptverfahren wird voraussichtlich erst im Herbst fallen. Einen positiven Dopingtest von Pechstein gibt es nicht, so dass bei der CAS-Verhandlung ein Grundsatzurteil erwartet wird. „Aufgrund der neuen Faktenlage bin ich optimistisch, dass der CAS zu unseren Gunsten entscheidet“, erklärte Bergmann.

Über Pechsteins Eilantrag auf die Rückkehr ins Training wird der CAS dagegen bereits bis Ende kommender Woche entscheiden, so Bergmann. Die 37-Jährige darf derzeit nicht an offiziellen Trainingsmaßnahmen teilnehmen. Grundlage sind die Codes der ISU und der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Durch den Trainingsrückstand entstehe im Hinblick auf die Olympischen Winterspiele im Februar 2010 in Vancouver ein „irreparabler Schaden“, betonte Bergmann. dpa

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