Wegen Anstiftung zur Untreue wurde der Manager von Michael Schumacher schuldig gesprochen. Weber hatte bei der Liquidierung eines seiner Unternehmen im Herbst 2001 einen Schaden von 1,2 Millionen Euro verursacht.

Koblenz. Schon nach eineinhalb Stunden war alles vorbei: In Rekordzeit ist am Montag der Koblenzer Prozess gegen Willi Weber, den Manager des Formel-1-Rekordweltmeisters Michael Schumacher, über die Bühne gegangen. Das Landgericht verurteilte den 66-Jährigen wegen Anstiftung zur Untreue zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Zudem muss Weber insgesamt 720 000 Euro zahlen - je zur Hälfte als Geldstrafe an die Staatskasse und als Bewährungsauflage an gemeinnützige Institutionen. Der Manager hatte die Vorwürfe im Zusammenhang mit der früheren Fanartikel-Firma PPM Pole Position Merchandising GmbH in Dierdorf im Westerwald überraschend eingeräumt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die Sache, um die es ging, wirkt kompliziert: Weber war im Herbst 2001 Alleingesellschafter des Unternehmens PPM Pole Position Marketing GmbH in Stuttgart. Dieses Unternehmen war wiederum Mehrheitsgesellschafter der Firma PPM Pole Position Merchandising GmbH in Dierdorf, die auch Fanartikel der Rennfahrerbrüder Michael und Ralf Schumacher verkaufte. Die Dierdorfer Firma bezog dabei Sportartikel von dem Stuttgarter Unternehmen - ohne aber die Rechnungen zu begleichen. Im Oktober 2001 hatten sich die Forderungen des Stuttgarter Unternehmens gegenüber der Dierdorfer Firma auf etwa 1,1 Millionen Euro angehäuft.

Als Weber die prekäre finanzielle Lage des Dierdorfer Unternehmens klar wurde, verkaufte er die Geschäftsanteile und holte sich die nicht bezahlten Waren im Wert von 1,1 Millionen Euro zurück. Das sei ein "unter kaufmännischen Gesichtspunkten nachvollziehbarer Ansatz gewesen", meinte Webers Verteidiger am Montag vor Gericht. Dies war laut Staatsanwaltschaft aber nicht erlaubt. Bei einer gesetzmäßigen Auflösung der Dierdorfer Firma hätten die Forderungen der Muttergesellschaft nach Angaben der Staatsanwaltschaft hintanstehen müssen, um zunächst andere Gläubiger zu bedienen. Indem Weber sich den letzten wesentlichen Vermögensbestandteil gesichert habe, habe er dem Unternehmen letztlich auch den Todesstoß versetzt.

Die "verzwickten Paragrafen" seien ihm damals nicht bewusst gewesen, beteuerte Weber am Montag vor Journalisten. "Es tut schon weh, in diesem Alter noch Vorstrafen zu bekommen für etwas, was schwer einzusehen ist", sagte der 66-Jährige, der bislang nicht vorbestraft war. Er habe jedoch ein langwieriges Verfahren vermeiden wollen. "Ich muss mich um meine laufenden Geschäfte kümmern." Webers Anwalt hatte vor Gericht erklärt, sein Mandant nehme die Sache ernst - es handele sich für ihn nicht um einen "kleinen Boxenstopp". Weber bedauere die Entwicklung und wolle die Verantwortung übernehmen.

Dem Manager droht noch ein weiterer Prozess. Auch Webers Stuttgarter Firma musste Insolvenz anmelden. Im Zusammenhang damit erhob die Stuttgarter Staatsanwaltschaft Anklage wegen Untreue und vorsätzlichen Bankrotts.