Etwa 10 000 in schwere Not geratenen Reisenden helfen die rund 200 deutschen Botschaften und Generalkonsulate sowie die 356 ehrenamtlichen Honorarkonsuln jedes Jahr. Noch viel öfter müssen sie Hilfesuchende, mit einem guten Rat versehen, wieder ziehen lassen. Denn die deutschen Auslandsvertretungen dürfen nicht in jedem Fall aktiv werden. Schon gar nicht, wenn der Reisende die diplomatischen Vertretungen als Filialen von Reisebüros oder Kreditinstituten betrachtet.

Paragraf fünf des Konsulargesetzes verpflichtet die Botschaften und Konsulate zur Hilfe, "wenn die Notlage auf andere Weise nicht behoben werden kann". So helfen die diplomatischen Vertretungen, wenn Papiere verloren gehen, bei Naturkatastrophen und politischen Unruhen. Ebenfalls kann mit Unterstützung rechnen, wer im Ausland Ärger mit Behörden hat oder mit dem Gesetz in Konflikt kommt. Außerdem helfen die Beamten des Auswärtigen Amtes Angehörigen bei der Suche nach Vermissten. Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in dem Reiseland, bleiben Hilfesuchende nicht allein. Denn in Artikel 8c des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft steht, dass jeder Unionsbürger den diplomatischen Schutz eines jeden Mitgliedsstaats unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates genießt.