Reisende dürfen einen gebuchten Flug auch dann antreten, wenn sie beim Check-in ihre zum Ticketkauf genutzte Kreditkarte nicht vorzeigen können. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main. Eine Kreditkarte sei ein Zahlungsmittel und keine für den Flugantritt nötige Reiseunterlage, heißt es im Urteil. (AZ: 2-24 O 142/10). Im umstrittenen Fall hatte die Airline Iberia eine Kundin im Flughafen stehen lassen, weil sie ihre für den Ticketkauf genutzte Kreditkarte nicht vorlegen konnte, sondern von der Bank eine neue bekommen hatte. Die Frau musste gegen 50 Euro Gebühr auf eine zwei Tage später fliegende Maschine umbuchen. Die Richter verurteilten Iberia zu Schadenersatz.