Grundeigentümer in Barsbüttel und Groß Wesenberg wollen ihr Land befrieden. Hobbyjäger befürchten Wildschäden

Groß Wesenberg. All die Jahre musste er dulden, dass Jäger sein Grundstück durchkämmen und Rehe, Wildschweine oder Füchse schießen. Damit soll nun Schluss sein. „Auf meinem Grund und Boden sollen Tiere nicht mehr getötet werden“, sagt Peter Horst aus Groß Wesenberg. Der 71 Jahre alte Rentner hat ein knapp 19 Hektar großes Grundstück mit Wiesen und kleinen Waldflächen an der Trave im Norden Stormarns.

Die Novellierung des Bundesjagdgesetzes, die im Dezember in Kraft trat, macht es ihm nun möglich, das Jagen auf seinem Gebiet zu verbieten. Bisher ist Peter Horst Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft. Dies gilt für alle Grundbesitzer, die eine Fläche von weniger als 75 Hektar haben. Ihr Land wird einem Jagdrevier zugeordnet, ob sie es wollen oder nicht.

Diese Regelung verstoße jedoch gegen die Eigentums- und Gewissensfreiheit, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Sommer 2013. Grundeigentümer können deswegen jetzt einen Antrag auf Befriedung ihrer Landfläche stellen. Neben dem Wesenberger hat im Kreis Stormarn ein weiterer Landbesitzer aus dem Bereich Barsbüttel, der ein etwa 2,5 Hektar großes Grundstück hat, ein Jagdverbot beantragt. In Schleswig-Holstein sind insgesamt 20 Anträge gestellt worden.

Die untere Jagdbehörde der zuständigen Kreise muss nun entscheiden, ob dafür ethische Gründe vorliegen. Denn die Antragsteller müssen das Jagdverbot ausführlich begründen. „Jeder Antrag wird umfassend geprüft“, sagt Astrid Matern, Leiterin des Fachdienstes öffentliche Sicherheit beim Kreis Stormarn und damit auch für Jagdangelegenheiten zuständig. „Eine nicht unerhebliche Anzahl von Beteiligten wird angehört“ Eine Entscheidung über die Anträge werde es voraussichtlich nicht vor dem Frühjahr geben.

Die Behörde muss bis dahin auch abwägen, ob durch ein Jagdverbot mit erheblichen Wildschäden zu rechnen, oder gar die Artenvielfalt oder Gesundheit von Tieren gefährdet sei. Um dies auszuschließen, stellt das Amt bisher Abschusspläne auf. Beispielsweise müssen in einem Jagdbezirk mit einer Größe von etwa 485 Hektar innerhalb von zwei Jahren neun männliche und acht weibliche Rehe geschossen werden.

Der Jäger, der von der Jagdgenossenschaft für ihr Revier bestimmt wird, schlägt der Jagdbehörde selbst die Zahlen vor. „Er weiß schließlich am besten, wie viele Tiere in seinem Revier leben“, sagt Stormarns Kreisjägermeister Klaus Klemm. Für Kleinwild wie Hasen, Füchse oder Federwild sowie Wildschweine wird die Anzahl dagegen nicht begrenzt.

Peter Horst ist dies ein Dorn im Auge. „Ich habe vor Kurzem einen Dachs gesehen und mich daran erfreut“, so der Naturliebhaber, der rund 15 Jahre in der Naturschutzbehörde in Stormarn gearbeitet hat. „Die Tiere sollen auf meinem Grundstück ihre Ruhe finden“, sagt Horst. Die Jäger sind über seinen Antrag naturgemäß nicht erfreut. „Die Tiere könnten sich dort zurückziehen und vermehren“, sagt der Sprecher der Kreisjägerschaft Stormarn, Reinhold Häbel. Er rechne mit erheblichen Schäden. Wildschweine könnten zum Beispiel Felder verwüsten und damit die Ernte der Bauern vernichten.

„Für Schäden haftet der Jäger, dies ist im Jagdpachtvertrag mit der Genossenschaft so geregelt“, erklärt Klaus Klemm. Sollte jedoch ein Teil des Reviers befriedet sein, könnte ein Jäger sich künftig dagegen wehren. „Und das ist der Knackpunkt. Es kann dann zu Rechtstreitigkeiten kommen, bei denen geklärt werden muss, woher das Tier kommt und wer für den Schaden haften muss: Der Jäger oder der Grundeigentümer, der das Jagen auf seinem Gebiet verbietet“, sagt der Kreisjägermeister.

Er wird kommende Woche das Grundstück von Peter Horst begutachten und seine Einschätzung über die Befriedung bei der unteren Jagdbehörde abgeben. Sollte dem Antrag zugestimmt werden, dürfen Jäger auf diesem Land kein Wild mehr schießen. Auch Jagdhunde dürfen nicht durch das Gebiet laufen und Tiere hinaustreiben.