Jäger und Tierschützer passen einfach nicht besonders gut zusammen – dies war schon immer so und wird sich wohl nie grundlegend ändern.

Dennoch sollten beide die Interessen des jeweils anderen respektieren. Dazu zählt, dass Jäger nicht auf dem Grundstück eines Tierliebhabers Rehe und Wildschweine schießen. Und vor allem sollten Tierfreunde nicht gezwungen werden, Mitglied in einer Jagdgenossenschaft zu sein.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist richtig und die Änderung im Bundesjagdgesetz damit schon längst überfällig. Jeder sollte selbst bestimmen, was auf seinem eigene Grund und Boden passiert. Jäger dürfen dabei keinerlei Sonderregeln bekommen.

Natürlich sind die Bedenken der Hobbyjäger in Stormarn berechtigt. Sie befürchten, dass Rehe, Wildschweine und Hirsche sich unkontrolliert in den befriedeten Gebieten vermehren und Schäden auf Ackerflächen verursachen könnten. Doch mit der Novellierung des Gesetzes wird kein generelles Jagdverbot erteilt, es stärkt lediglich die Interessen der Grundeigentümer.

Somit werden Jäger weiterhin Tiere in Stormarn schießen und so die Population kontrollieren – das ist auch eine Art von Naturschutz. Dies dürfen die Naturschützer nicht vergessen. Genauso wenig, dass Jäger auch für das Wild in einem harten Winter verantwortlich sind und die Tiere dann zum Beispiel füttern müssen.

In gewissen Dingen verfolgen die Gegner somit ähnliche Interessen. Statt sich zu bekämpfen, sollten sie respektvoll miteinander umgehen. Die Änderung im Bundesjagdgesetz macht dafür jetzt den Weg frei.