Als Nebenklägerin in dem Prozess um den Tod des 27-Jährigen hat die Mutter Rechtsmittel gegen den Freispruch ihres Mannes eingelegt. Sie hat beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision beantragt.

Dort wird überprüft, ob dem Kieler Landgericht in der ersten Instanz Rechtsfehler unterlaufen sind.

Wenn der BGH Fehler entdeckt, wird das Verfahren an das Landgericht Kiel zurückverwiesen. Eine andere Kammer müsste mit dem Prozess von vorn beginnen.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Freispruch mangels Erfolgsaussichten auf Rechtsmittel verzichtet.