Bisher sind sie vor allem aus den USA bekannt: Bilder von Überwachungskameras aus Streifenwagen. Doch auch in Deutschland entschließen sich immer mehr Bundesländer, die Videotechnik in ihren Einsatzfahrzeugen zu verwenden. So auch Schleswig-Holstein.

Dieser Schritt ist verständlich, und er ist richtig. Denn die neue Technik kann dazu beitragen, dass Übergriffe auf die Polizisten abnehmen, weil die Gefilmten wissen, dass ihre Taten dokumentiert werden. Angesichts von 705 Fällen von Gewalt gegen Polizeibeamte im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein ist jedes Mittel zu begrüßen, das die Sicherheit der Polizisten erhöhen kann, gerade in Zeiten, in denen die Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft immer mehr zunimmt.

Wer nun vom Überwachungsstaat spricht, der sollte sich zunächst klar machen, dass es die rechtliche Möglichkeit für die Kameras bereits seit einigen Jahren gibt. Vor allem aber ist ihr Gebrauch nur unter bestimmten Bedingungen möglich, zu denen auch das Löschen der Videodateien gehört. Der Einsatz der Kameras ist also ausgewogen geregelt. Und nicht zuletzt können die Kamera-Aufzeichnungen vielleicht auch Polizisten davon abhalten, sich unangemessen gegenüber Bürgern zu verhalten.

Eines sollte aber auch klar sein: Die Videoüberwachung ist kein Allheilmittel gegen Übergriffe auf Polizisten. Sie hilft nicht bei den Einsätzen, die nicht am Streifenwagen geschehen. Bei ihnen muss es andere Lösungen zum Schutz von Polizisten geben.