Die Elbvertiefung verletzt keine Rechte der Kommunen. Eine Klage aus dem Alten Land hätte keine Aussicht auf Erfolg, daher wird darauf verzichtet.

Jork/Steinkirchen. Während der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund (NABU) und die Umweltstiftung World Wide Fund For Nature (WWF) beim Bundesverwaltungsgericht gegen das rund 600 Millionen Euro teure Vorhaben Elbvertiefung klagen wollen, werden die Samtgemeinde Lühe und die Gemeinde Jork auf ein Klageverfahren verzichten.

Nach wie vor halte die Gemeinde Jork den Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung für rechtswidrig, sagt Matthias Riel, Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters. "Bedauerlicherweise hätte eine Klage der Gemeinde Jork vor dem Bundesverwaltungsgericht aber keine Erfolgsaussichten, da eine Verletzung der kommunalen Rechte der Gemeinde Jork nicht belegt werden kann", begründet Riel die Verwaltungsentscheidung.

+++ Der Widerstand gegen die Elbvertiefung bröckelt +++

Seit Dezember 2011 hatte der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses zur Elbvertiefung, besonders die abschließende rund 2600 Seiten starke Fassung, Priorität in der Altländer Kommunalpolitik. Das Thema war laut Riel in den vergangenen Monaten ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt in der Verwaltung und den politischen Gremien der Gemeinde Jork, um wirklich jeden Aspekt ausführlich zu prüfen. In zahlreichen Arbeitsgruppensitzungen, an denen Vertreter aller Fraktionen des Gemeinderates, der Gemeindeverwaltung, ehrenamtliche Fachleute, ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Umweltrecht sowie Gutachter beteiligt waren, habe man, so Riel, die Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss so intensiv wie nur möglich auf die Rechtmäßigkeit des Verfahrens die Gemeinde Jork betreffend geprüft.

Die Fahrrinne der Elbe soll vertieft werden, damit Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,5 Metern tideunabhängig und von bis zu 14,5 Metern tideabhängig den Hamburger Hafen anlaufen können. Allerdings prallen in dieser Sache Emotionen der Bürger und Verwaltungsrecht aufeinander.

"Die Gemeinde Jork kann keine Rechte aus europäischen Gewässer- und Naturschutzrichtlinien herleiten", sagt Riel. Anders als die Stadt Cuxhaven, die ihre anerkannten Seebadbereiche gefährdet sieht und somit andere Klagegründe vorweisen kann, sind die Samtgemeinde Lühe und die Gemeinde Jork eben nicht von Aspekten wie der Strömungsgeschwindigkeit und deren Einflüsse auf touristische Belange betroffen. Auch Nachteile wegen der Verklappung von Baggergut oder eine mögliche weitere Verschlickung und Versandung der Elbe-Nebenflüsse und der Häfen können kaum als Argumente in einer Klagebegründung aufgeführt werden.

"Die Belange, die beide Altländer Verwaltungen ausgelotet haben, versprechen keine Aussichten auf Erfolg einer Klage", sagt auch der Bürgermeister der Samtgemeinde Lühe, Hans Jarck. Die Umwelt- und Naturschutzverbände hätten aufgrund der Gesetzeslage eine deutlich fundiertere Ausgangssituation.

Geprüft wurden wasserwirtschaftliche Belange nach dem Wasserhaushaltsgesetz und der Wasserrahmenrichtlinie, die ein Verschlechterungsverbot ausweisen, ebenso wie die Alternative einer "Elbvertiefung light". Auch die Untersuchungen zur Verschiebung der Brackwasserzone im Worst-Case-Szenario sowie die Entwicklung des Salzgehalts im Grundwasser habe man unter dem Aspekt der Klagemöglichkeiten analysiert, so Riel.

Zudem waren die Deichsicherheit unter Berücksichtigung der natürlichen morphologischen Veränderungen der Elbe, Schäden im Deichvorland, Sedimentationen und Verschlickungen im Bereich des Yachthafens Neuenschleuse oder die Gefährdung von Bausubstanz Prüfungsaspekte in den Gemeindegremien. Auch die Auswirkungen von Schiffswellen sowie von Sog und Schwell des Schiffsverkehrs verursachte Schäden wurden untersucht. Denn die Gremien in Jork und Steinkirchen, wie auch das Regionale Bündnis gegen die Elbvertiefung, hielten die Berechnungen in den Planungsunterlagen der Vorhabenträger Bund und Land Hamburg für nicht zum Ziel passend.

Der Planungsträger legte für seine Berechnungen die Bemessung eines 8000 TEU-Schiffs zugrunde. TEU ist die Abkürzung für Twenty-foot Equivalent Unit, das Maß für Kapazitäten von Containerschiffen und Hafenumschlagsmengen. Tatsächlich soll die Fahrrinne jedoch für Schiffsgrößen zwischen 14 000 und 16 000 TEU ausgebaggert werden.

"Im Ergebnis der gesamten Prüfung ist die Gemeinde Jork nach wie vor der Auffassung, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht in allen Belangen rechtmäßig ist. Vor allem sehen wir einen Verstoß gegen das europäische Natur- und Gewässerschutzrecht und gegen das wasserwirtschaftsrechtliche Verschlechterungsverbot", sagt Matthias Riel. Eine Verletzung eigener gemeindlicher Rechte könne daraus allerdings nicht hergeleitet werden, sodass die Gemeinde Jork, wie auch die Samtgemeinde Lühe, diesen Aspekt nicht für eine Klage nutzen könne.