Nach den Verkehrsunfällen in Hollern-Twielenfleth ist zunächst Tempo 30 angesagt

Hollern-Twielenfleth. Die Behörden reagieren auf den Unfall, bei dem am vergangenen Freitag ein zehnjähriges Mädchen und ein neunjähriger Junge auf der Landesstraße 140 in Hollern-Twielenfleth ums Leben gekommen waren. Jetzt wird die zulässige Geschwindigkeit in der Kurve bei Nässe auf 30 Kilometer pro Stunde reduziert - zumindest übergangsweise. Denn dort wird in den nächsten Wochen die Griffigkeit der Fahrbahn überprüft. Damit soll die Beschaffenheit des Belages geklärt werden.

Auf diesen Entschluss einigten sich jetzt Vertreter von Polizei, Samtgemeinde, Gemeinde, dem Niedersächsischen Landesamt für Straßen und Verkehr, Landkreis Stade und der Straßenmeisterei. Sie begutachteten die Unfallstelle, erörterten sowohl den schweren Unfall vom Freitag als auch den Unfall, bei dem am Montag an gleicher Stelle ein 23-jähriger Bützflether leicht verletzt wurde.

Zur genauen Ursache des Unfalls vom Freitag könnten nach Auskunft der Polizei noch keine Angaben gemacht werden. Es müssten erst die Anhörungen der Beteiligten und ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten abgewartet werden.

Gleichwohl wollten die zuständigen Behörden aktiv werden. Deshalb senkten sie nicht nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe, sondern ordneten zudem an, dass auf die Schleudergefahr hingewiesen werden müsse. Weiterhin werden zusätzliche Schilder, die auf den Kurvenverlauf hinweisen, und Leitpfosten aufgestellt. In etwa drei Wochen entscheidet die Kommission dann endgültig über mögliche dauerhafte Maßnahmen.