Jeder Volljährige kann eine Stiftung gründen, wenn er genügend Startkapital hat.

Axel Ahrens von der Kreissparkasse Stade empfiehlt 50 000 Euro für die Gründung. Darüber hinaus gibt es einige Voraussetzungen für eine Stiftungsgründung. Zum einen muss der Stifter einen Zweck und eine festgesetzte Summe bestimmen. Das Geld wird dann auf die Stiftung übertragen. Zum anderen müssen Personen als "handelnde Organe" ernannt werden. Zudem muss eine Satzung schriftlich erstellt werden, jedoch nicht notariell beglaubigt werden. Danach folgt die staatliche Anerkennung von der Stiftungsbehörde, die nur in seltenen Fälle keine Genehmigung erteilt. Nun hat die Stiftung den Status einer juristischen Person und ist damit rechtsfähig.