Der Gütetermin vor dem Gericht brachte keine Einigung. Der Ingenieur hatte aufgrund seiner Heirat mit einer Chinesin seinen Job verloren.

Rellingen/Elmshorn. Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Elmshorn dauerte gestern keine 20 Minuten. Eine Einigung blieb aus. Nun muss Arbeitsrichter Marc Homuth entscheiden, ob der Rauswurf des Diplom-Ingenieurs Maik Blase durch die Rellinger Firma Autoflug GmbH rechtens war.

Der Fall, über den die Pinneberger Zeitung Mitte Juli berichtete , hat hohe Wellen geschlagen. Zahlreiche Medienvertreter sowie Kamerateams waren gestern zum Arbeitsgericht an der Moltkestraße gekommen. Die Frage, ob der 47-Jährige tatsächlich aufgrund seiner Heirat mit einer Chinesin gefeuert wurde, ist von großem Interesse.

Blase hatte seinen Arbeitgeber über die Beziehung zu der Chinesin informiert

Wie berichtet, war Blase mehr als vier Jahre, zunächst als Leiharbeiter, für das Rellinger Unternehmen tätig. Autoflug stellt unter anderem Rettungswesten und Schleudersitze her - auch für militärische Auftraggeber. Mehrmals hatte Blase sich beim Sicherheitsbeauftragten erkundigt, ob seine Beziehung und seine Eheschließung ein Problem wäre. Das wurde verneint.

Doch am 5. März wurde Blase freigestellt - mit der Begründung, er sei wegen seiner Ehefrau "ein Sicherheitsrisiko". Erst seit 1. Februar war er direkt bei Autoflug angestellt. Im Juni erfolgte dann die offizielle Kündigung des Unternehmens - aus "betrieblichen Gründen" und fristgerecht in der Probezeit zum 30. September.

Dass die Kündigung im Zusammenhang mit Blases Eheschließung steht, bestritt der Autoflug-Personalchef vor dem Arbeitsgericht. "Der Arbeitsplatz von Herrn Blase ist weggefallen, er wird von uns nicht mehr benötigt." So sei die Aufgabe im Qualitätsmanagement, die der 47-Jährige wahrgenommen habe, nach einer Umstrukturierung auf zwei andere Mitarbeiter verteilt worden. "Dadurch werden Personalkosten eingespart." Allerdings musste er auf Nachfrage des Gerichts einräumen, dass die Entscheidung des Unternehmens hinsichtlich der Umstrukturierung erst mehr als zwei Monate nach der Freistellung Blases erfolgt ist. Und: Einer der Mitarbeiter, die jetzt seine Arbeit übernehmen, wurde nach der Beurlaubung des 47-jährigen neu eingestellt.

Blases Anwalt Michael Tsalaganides sieht in dem Vorgehen des Unternehmens einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz, wonach niemand aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft benachteiligt werden dürfe. Dies gelte auch, wenn nahe Angehörige betroffen seien. "Die Freistellung wurde so begründet, dafür gibt es Zeugen", sagt Tsalaganides. Sein Standpunkt: Wenn die Freistellung rechtswidrig war, dann ist auch die sich daraus ergebende Kündigung nichtig.

Das Arbeitsgericht wird das Urteil im Fall Blase am 3. November verkünden

Ob auch das Arbeitsgericht diese Meinung vertritt, zeigt sich am 3. November. Dann ist die Hauptverhandlung angesetzt. Tsalaganides will allerdings noch versuchen, in einem Eilverfahren eine Weiterbeschäftigung seines Mandanten durchzusetzen.

"Ich muss meine Frau und ihre achtjährige Tochter aus erster Ehe unterstützen", sagt Blase. Beide befinden sich in China. Um in Deutschland leben zu können, muss Blases Ehefrau eine Deutschprüfung bestehen. "Sie lernt wie verrückt und kann daher zur Zeit nicht arbeiten", sagt der 47-Jährige. Ein weiteres Problem: Damit Frau und Stieftochter ein Visum erhalten, muss Blase nachweisen, in stabilen sozialen Verhältnissen zu leben. "Ohne Festanstellung klappt das nicht", sagt er.

Wenn Blase ab Oktober Arbeitslosengeld beziehen müsste, könnte er seine Frau nicht mehr unterstützen - und erst recht nicht nach Deutschland holen. "Meine Ersparnisse sind für die Hochzeit draufgegangen". Seit April hat der 47-jährige seine Frau nicht mehr gesehen. Der Kontakt erfolgt lediglich über das Internet.