Kindliche, jugendliche und auch erwachsene Opfer einer Straftat, die in einer Hauptverhandlung als Zeugen aussagen müssen, können das Zeugenbegleitprogramm kostenlos in Anspruch nehmen.

Genutzt wird es vor allem von Opfern sexuellen Missbrauchs, aber auch Frauen, die häusliche Gewalt erlebt haben, wird dieses Programm angeboten. Die meisten der 400 bisher durch den Wendepunkt Elmshorn betreuten Zeugen waren Kinder, darunter mehr Mädchen als Jungen oder Frauen. In den knapp 15 Jahren bat nur ein Mann beim Wendepunkt um Zeugenbegleitung.

Die Finanzierung des Zeugenbegleitprogramms ist durch das schleswig-holsteinische Justizministerium gesichert. Nach jahrelangen Bemühungen der einzelnen Beratungsstellen, die in Schleswig-Holstein Zeugenbegleitung anbieten, hat die Landesregierung jetzt entschieden, die Arbeit besser als bislang zu finanzieren. Pro Stunde erhalten die Beratungsstellen nun 25 Euro statt vorher 20,45 Euro. "Weil es sich bei dem Geld um freiwillige soziale Leistungen des Landes handelt, ist es in finanziell klammen Zeiten immer schwer, Argumente für eine Erhöhung zu finden", sagt Siegrid Tenor-Alschausky. "Deshalb sind wir besonders stolz, dass uns das gelungen ist", so die SPD-Landtagsabgeordnete.

Der Kontakt zu den Prozessbegleitern des Wendepunktes Elmshorn wird meist durch die in der Straftat ermittelnden Polizeibeamten oder durch die Staatsanwaltschaft hergestellt. Opfer können sich aber auch direkt an den Wendepunkt Elmshorn, Holstenstraße 21, Telefon 04121/210 51 wenden.