Das ist traurig, aber in Deutschland gang und gebe. Ein Bauunternehmer beschäftigt Subunternehmer, die wiederum alle Beschäftigten als selbstständige Handwerker führen.

Geht im System ein Unternehmen Pleite, werden allenfalls die direkt angestellten Mitarbeiter über das Insolvenzgeld drei Monate lang bezahlt. Für alle anderen gilt: Sie stehen mit leeren Händen da. Dabei muss ein Auftragnehmer das Geld treuhänderisch verwalten. Mit dem Forderungssicherungsgesetz hat der Bundestag 2008 einen guten Schritt gemacht. Doch wo kein Geld mehr vorhanden ist, ist nichts zu holen. Da kann nur ein Fonds helfen, der von allen Unternehmen gefüllt wird, um Notfälle zu überbrücken.