Immer wieder stehen Angehörige von Kranken vor Konflikten, die nicht lösbar sind. Der Fall der toten Norderstedterin Irmgard Sch. zeigt, dass die nachvollziehbare Sorge verzweifelter Kinder um ihre Mutter keine Kategorie in unserem Rechtssystem darstellt.

Jeder Mensch wird den Impuls der Kinder verstehen, die eigene Mutter aus dem Dreck zu holen, vor Krankheiten zu bewahren und "normale" Verhältnisse zu schaffen. Doch sie durften nicht in das Leben der 84-Jährigen eingreifen, weil die alte Dame das Recht hatte, im Müll zu leben und darin auch zu sterben. Gefühle prallen gegen Grundrechte einer Frau, die zwar krank, aber Herrin ihrer Entscheidungen ist. Man darf kein Verständnis für die Gesetzeslage von den Kindern erwarten. Der Fall Irmgard Sch. zeigt aber auch, dass Angehörige von Messies mit ihren Nöten und Sorgen allein bleiben. Für Beratung und Hilfe fühlt sich kaum jemand zuständig.