Gerichte können einem kranken Menschen Betreuer zur Seite stellen und ihnen das Recht geben, über das Vermögen, die Gesundheitsvorsorge oder den Aufenthaltsort des Patienten zu bestimmen. "Das ist ein Eingriff in Grundrechte", sagt Richter Peter Döbel vom Landgericht Kiel. Daher werde eine Betreuung nur bei einer ernsthaften Gesundheitsgefährdung angeordnet. "Mit dem Betreuungsrecht kann man solche Fälle nur selten regeln", sagt Edeltraud Staske vom Betreuungsverein Kreis Segeberg über die Situation von Messies. Wichtig sei, den Menschen immer wieder Hilfe anzubieten. In Einzelfällen könnten auch Ergotherapeuten helfen. Auch Edeltraud Staske hat die Erfahrung gemacht, dass Angehörige nicht wissen, wo sie Hilfe holen können. "Die landen dann bei mir." Sie verweise in der Regel an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) beim Kreis Segeberg. Dort bestätigte ein Mitarbeiter, dass der ASD grundsätzlich zuständig sei. Die ASD-Telefonnummer wolle er aber nicht herausgeben. "Dann bekommen wir eine Flut von Anrufen." Er verwies an den Sozialpsychiatrischen Dienst (Tel. 04551/951 342), der auch eine "Krisennummer" (Tel. 04551/951 777) hat. Das Betreuungsamt ist unter Tel. 04551/951 238 zu erreichen. In Norderstedt geben die Stadtverwaltung (Tel. 040/535 95 401) und das psychosoziale Zentrum (Tel. 040/521 13 00) Auskunft.