Die Bürger können vorsorglich oder nach der Veröffentlichung Widerspruch dagegen einlegen, dass bestimmte Aufnahmen im Internet angeklickt werden können. "Google hat zugesichert, dass in diesem Fall Bilder schon vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden", sagt Norderstedts Datenschutzbeauftragter Rainhard Zug. Allerdings müsse sich der Widerspruch auf konkrete Bilder beziehen, ein allgemeiner Widerspruch gegen die Aufnahmen sei unzulässig.

Widersprüche per E-Mail an streetview-deutschland@google.com oder per Post an Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. (ms)

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