Von den 20 000 jährlichen Verordnungen betreffen viele die Bürger direkt. Und Geld gibt es auch aus Brüssel, zum Beispiel für den Ausbau des Knotens Ochsenzoll in Norderstedt, das Theater in Kisdorf und die Moorbrücke in Wakendorf II.

Norderstedt

Zwischen dem 4. und 7. Juni haben die Bürger in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Möglichkeit, die Abgeordneten für das Europaparlament zu wählen. In Deutschland wird am 7. Juni gewählt. Jeder Mitgliedsstaat hat eine feste Anzahl von Sitzen und eigene nationale Wahllisten, auf denen allerdings auch Bürger anderer EU-Staaten antreten dürfen. Deutschland stellt die meisten Abgeordneten (99).

Die Parteien selbst werben mit eher allgemein gehaltenen Plakaten ("Wir in Europa"), bei Wahlveranstaltungen wird oft am Bürger vorbei geredet - das Interesse an dieser Wahl hält sich eher in Grenzen. Dabei hat Europa mehr zu bieten als den Mythos den "genormten Gurke": In jeder Region und in jedem Ort gibt es Beispiele, wie bestimmte Projekte mit EU-Geld realisiert werden können. In Norderstedt beteiligt sich die EU mit einer Million Euro am städtebaulichen Rahmenprogramm für den Ausbau der Kreuzung Ochsenzoll (Verbesserung des Wohnumfeldes), 3,4 Millionen Euro hat Norderstedt für den nachhaltigen Ausbau des Stadtparks beantragt. Für Stadtbaurat Thomas Bosse ist Europa "nicht weit weg". Allerdings macht er auch Einschränkungen: "Es ist nicht einfach, durch den Förderdschungel zu finden." Es sei schwierig, als Kommune selbst an die EU-Töpfe heranzukommen. In den konkreten Norderstedter Fällen hat das Land Schleswig-Holstein das Antragsverfahren übernommen.

Es gibt weitere Beispiele. Der Theaterverein Kisdorf hat 185 000 Euro für den Bau eines eigenen Theaters bekommen. In Wakendorf II wurde der Bau der Moorbrücke als Naherholungsmaßnahme mit 200 000 Euro unterstützt. Die Gemeinde Kisdorf bekam 10 000 Euro für den Bau einer Skaterbahn. Zuständig ist die Koordinierungsstelle für Förderprogramme im Landesamt für Umwelt und ländliche Räume.

Von den 20 000 jährlichen EU-Verordnungen gibt es viele, die den Verbraucher direkt betreffen. Einige Beispiele: Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel im Supermarkt, das Verbot von Enzymen in Babynahrung und von Pestiziden im Pflanzenschutz oder die Entschädigungszahlungen für Fluggäste bei Überbuchungen oder starken Verspätungen.