1963 haben Schleswig-Holstein und Hamburg ihr erstes Gastschulabkommen geschlossen. In dem Vertrag wird wie in den Nachfolgeregelungen festgelegt, wer im Nachbarland die Schulbank drücken darf und in welcher Höhe die Schülerkosten erstattet werden.

Mit Niedersachsen hat Hamburg keine Probleme. Aus dem Nachbarland büffeln nur einige Dutzend Schüler in Hamburg. Jeder Einzelne wird abgerechnet. Nach derselben Regelung verfährt Hamburg mit Mecklenburg-Vorpommern.