Es geht um den Vorwurf der Urkundenfälschung. Hat Präsident Eberhard Manzke einen unterschriebenen Blankozettel verändert?

Lüneburg. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den Präsidenten der Industrie- und Handelskammer (IHK)Lüneburg-Wolfsburg, Eberhard Manzke, Anklage wegen Urkundenfälschung erhoben. Das bestätigte Gerald Janson, stellvertretender Sprecher der Anklagebehörde, auf Anfrage des Hamburger Abendblatts. Manzke, gegen den unter dem Aktenzeichen 3203 Js 155/11 ein Ermittlungsverfahren läuft, soll - so Janson - einen mit einer Unterschrift versehenen Blankozettel verändert haben.

Der bekannte Unternehmer, der auch der CDU-Stadtratsfraktion angehört, ist von einem Hamburger namens Rolf Timmermann angezeigt worden. Der heute 69-Jährige betrieb in den Jahren 1995 bis 2006 eine Filiale der Schnellrestaurant-Kette Pizza Hut am Sande. Jahrelang habe er darunter gelitten, dass sein Vermieter Manzke gegen ihn prozessiert und von ihm Geld gefordert habe, sagte Timmermann gegenüber dem Abendblatt. Dabei habe er zwei Häuser und einen Pizzaladen auf der Reeperbahn verloren. Heute sagt er, einstmals wohlhabend: "Ich bin pleite."

Der Ärger begann für ihn mit einer Unterschrift auf einem leeren Zettel. Timmermanns Schilderungen zufolge hatte Manzke die Signatur seines neuen Mieters als Sicherheit dafür verlangt, dass der Mietvertrag für das Pizza-Hut-Ladenlokal auch von Timmermanns Ehefrau unterschrieben werden würde - sie war während der Vertragsunterzeichnung zu Hause.

"Ich habe einen leeren Zettel unterschrieben und mir nichts dabei gedacht. 2001 dann präsentierte Manzke den Zettel während einer Verhandlung vor dem Landgericht Lüneburg. Mit einem Mal stand etwas darauf, das ich niemals unterschrieben habe." Der IHK-Präsident und CDU-Politiker habe eine von Timmermann 1995 unterschriebene Bürgschaft in seinen Händen gehalten. "Warum sollte ich eine Bürgschaft unterschreiben, wenn ich bereits im Mietvertrag zu erheblichen Zugeständnissen bereit war?", fragt Timmermann.

In den Gerichtsverhandlungen zwischen Manzke und ihm sei es stets um Geld gegangen, sagt Timmermann. Unter anderem auch um Mietwucher. "Ein Sachverständiger hat uns den Mietwucher bescheinigt. Die Miete für unseren Laden lag 120 Prozent über dem normalen Mietpreis", sagt Timmermann.

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Stets sei es in den Verfahren auch um die besagte Bürgschaft gegangen, die Rolf Timmermann nicht unterzeichnet haben will. Timmermann klagte in Lüneburg gegen Manzke und unterlag. Auch vorm Oberlandesgericht in Celle hatte er nicht viel Erfolg. Dort hatte er den Richter aufgefordert, die Bürgschaft von einem Grafologen auf ihre Echtheit prüfen zu lassen. "Das Gericht jedoch hat die Urkunde anders bewertet. Stattdessen forderte mich der Richter zu einem Vergleich auf. Um den Prozess nicht zu verlieren, musste ich meine Anschuldigungen gegen Manzke zurücknehmen", sagt Timmermann.

2010 klagte Manzke vor dem Hamburger Landgericht. 34 000 Euro forderte er von seinem abgebrannten Mieter. "Einhergehend mit seiner Klage hat er den Antrag gestellt, das Verfahren nach Lüneburg zu verlegen." Die zuständige Richterin lehnte ab und soll, so Timmermann, bei der Vorlage einer Kopie der zweifelhaften Bürgschaft sich skeptisch bezüglich der Echtheit des Dokuments geäußert haben. "Letztlich hat Manzke seine Klage zurückgezogen. Wahrscheinlich weil er gemerkt hat, dass er in Hamburg nicht weiterkommt", mutmaßt Timmermann. "Im April 2011 habe ich selbst bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Eberhard Manzke Anzeige erstattet."

Auf Anfrage des Hamburger Abendblatts im Volkstorfer Hauptsitz des Bauunternehmens Manzke mit Bitte um Stellungnahme folgte eine Pressemitteilung. Darin heißt es: " Es handelt sich um einen angeblichen Vorgang aus dem Jahre 1995, der nun erneut zum Zwecke der Rufschädigung zur Anzeige gebracht wurde. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat die Anschuldigung schon im Jahr 2002 eingehend geprüft, nachdem ein Prozessgegner Anzeige erstattet hatte. Das Ermittlungsverfahren ist damals eingestellt worden, weil die Vorwürfe sich als haltlos herausgestellt haben. Herr Manzke geht davon aus, dass das Amtsgericht Hamburg, das bisher noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden hat, die Angelegenheit ebenso beurteilen wird."

Auch Gerald Janson von der Staatsanwaltschaft Hamburg sagt, dass über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden worden sei.

Gericht lehnt Anklage gegen Manzke ab