Alle Genehmigungen für die Artotale-Kunstwerke sind befristet erteilt, die allermeisten auf ein Jahr. Einige wenige, etwa in der Bäckerstraße, sogar nur bis Ende November.

Dazu sagt Stadtsprecherin Suzanne Moenck: "Eine Verlängerung kann überall beantragt werden. Diese wäre dann aber wohl auch nur befristet."

Warum die Stadt die Graffiti nur befristet und nicht dauerhaft genehmigt, erklärt Suzanne Moenck so: Die Genehmigungen seien der "Einzigartigkeit der Aktion" geschuldet. Die Verwaltung müsse aber im Auge behalten, "wie sich die Kunstwerke auf den Denkmalwert der Häuser auswirken". Außerdem sei zu prüfen, wie sich die Farbe auf den Untergrund auswirkt - und ob die legalen Graffiti am Ende nicht noch illegale Sprühgemälde nach sich ziehen.

So lange die öffentlichen Kunstwerke neu und gepflegt seien, sei alles in Ordnung. Aber man müsse auch an die Zeit danach denken, auch deshalb gebe es die Befristung.

Verlängert die Uni ihre Anträge nicht, müssen die Graffiti entfernt werden. Wollen die Hausbesitzer ihre Bilder behalten, müssen sie das bei der Stadt beantragen. "Selbst entscheiden geht nicht", stellt Suzanne Moenck klar. "Es handelt sich ja um Denkmale, nicht um Privatfragen."