Bei jedem Bau von Gebäuden und Straßen wird Natur zerstört. Laut Naturschutzrecht müssen die Bauherren für diesen Eingriff einen Ausgleich schaffen.

In Schleswig-Holstein gab es Ende 2110 etwa 25.000 Hektar Ausgleichsflächen. Das entspricht 1,6 Prozent der Landesfläche. 15.700 Hektar wurden landwirtschaftlich genutzt. 4450 Hektar standen unter Naturschutz. Die Ausgleichsfläche wächst ständig an, weil permanent gebaut wird.

Der Ausgleich muss nicht dort vorgenommen werden, wo der Eingriff in die Natur erfolgt. Der Bauherr kann anderenorts Grundstücke kaufen und sie zur Ausgleichsfläche machen. Grundeigentümer können eigene Flächen ökologisch aufwerten, zum Beispiel durch das Anlegen eines Teiches oder eines Sumpfes, und dann zu Kauf anbieten.